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Energie & Förderung

Agri-PV Förderung 2026 berechnen (Landwirtschaft)

Solarstrom über dem Acker: Berechne EEG-Vergütung, Boni und Investitionszuschüsse für Agri-Photovoltaik.

Ergebnis
Geschätzte EEG-Vergütung
Erlös/Vergütung pro Jahr (Schätzung)
Erlös über Betrachtungszeitraum

Erklärung

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) verbindet Solarstromerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung auf derselben Fläche. Sie genießt 2026 mehrere Förderprivilegien: EEG-Vergütung mit Sonderbonus – Agri-PV-Anlagen erhalten beim Vergütungs-/Ausschreibungssystem einen technologischen Sonderbonus, hochaufgeständerte Anlagen +1,2 ct/kWh, vertikale +1,2 ct/kWh. Aktuell liegen die EEG-Vergütungen für Freiflächenanlagen bei ca. 7-7,5 ct/kWh, mit Bonus also 8,5-8,7 ct/kWh. Privilegierter Status im Baurecht – Agri-PV ist im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert (Bauantrag mit Landwirtschaftsbezug). Erhalt der Acker-Eigenschaft – wichtigste Neuregelung: bei kombinierter Nutzung bleibt die Fläche landwirtschaftliche Nutzfläche, Anspruch auf EU-Direktzahlungen bleibt bestehen, sofern technische DIN-SPEC 91434 erfüllt (mindestens 85 % der Fläche weiter landwirtschaftlich nutzbar). Investitionsförderung Bund/Länder: BMEL-Bundesprogramm Agri-PV (in Vorbereitung 2026, Pilotförderung läuft), Bayern (BayPV-Förderung Agri-Sonderlinie), Baden-Württemberg (Demonstrationsbetriebe Agri-PV), NRW (progres.nrw Innovation), Sachsen-Anhalt (ELER-Mittel). Typisch 15-30 % Investitionszuschuss bei Pilot- oder Forschungscharakter. Zusätzlich: KfW-Klimaschutzoffensive für Unternehmen, Landwirtschaftliche Rentenbank Programme. Wirtschaftlich: Investitionskosten 1.100-1.500 €/kWp (höher als Freiflächen-PV durch Aufständerung), Erträge 950-1.050 kWh/kWp pro Jahr. Amortisation 12-15 Jahre ohne Zuschuss, mit Bonus 9-12 Jahre. Beispiel: 750 kWp Agri-PV hoch, EEG 8,7 ct/kWh, 950 kWh/kWp = 712.500 kWh × 8,7 ct = 61.988 € pro Jahr. Über 20 Jahre EEG: ~1.240.000 €. Investition 1.100.000 € → ROI etwa 13 % netto über Laufzeit. Vorteil gegenüber Pacht: Landwirt erzielt zusätzlich zur Bewirtschaftung Pacht (1.500-3.500 €/ha/Jahr von Investor) ODER betreibt selbst und behält den vollen Stromerlös. Wichtig: Genehmigungsverfahren komplex, BImSchG-Bezug nicht erforderlich (unter 1 MW), aber Bauantrag mit Nachweis Doppelnutzung. Programm-Konditionen können sich ändern, vor Antrag prüfen.

E = \text{kWp} \cdot 950 \cdot v_{ct/kWh} / 100

Häufige Fragen

Was ist der Agri-PV-Bonus im EEG? +

Hochaufgeständerte (>2,10 m) und vertikale Agri-PV-Anlagen bekommen +1,2 ct/kWh auf den EEG-Höchstwert. Damit Agri-PV gegen Freiflächen-PV konkurrenzfähig wird.

Bleibt der Direktzahlungsanspruch? +

Ja, wenn die DIN-SPEC 91434 erfüllt ist (mindestens 85 % der Fläche weiter landwirtschaftlich nutzbar, Anlagen-Typ erlaubt). Sonst Verlust der EU-Agrarprämien.

Wer fördert Agri-PV in Bayern? +

Bayerisches Sonderprogramm Agri-PV (Demonstrations- und Pilotanlagen), läuft über StMUV/StMELF mit 30 % Investitionszuschuss bei zugelassenen Pilotbetrieben.

Lohnt sich Agri-PV ohne Förderung? +

Knapp. Mit EEG-Bonus und einem zusätzlichen Investitionszuschuss von 15-25 % ja. Die Mehrkosten der Aufständerung sind sonst nur durch zusätzliche Pachterträge gerechtfertigt.

Welche Pflanzen passen? +

Gemüsekulturen (Beerenobst, Salat), Sonderkulturen, Wein, teilweise Wiesen/Weiden. Volle Beschattung schadet, daher meist Lichteinfall 70-80 % unter Modulen.

Wie ist der Bauantrag geregelt? +

Privilegiert nach § 35 BauGB im Außenbereich (Landwirtschafts-Bezug). Bauantrag mit Nachweis der Doppelnutzung, DIN-SPEC 91434 als technischer Standard.

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