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Finanzen

Aufstiegs-BAföG: Förderung bis 100 % bei Bestehen

Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) fördert Fortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher. Maßnahme- und Prüfungskosten werden zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen gefördert.

Lehrgang + Prüfung + Material – max 15.000 € förderfähig

Nur bei Vollzeit relevant – max. 24 Monate förderfähig

Ergebnis
Zuschuss-Anteil (geschenkt)
Darlehen (zinsgünstig KfW)
Lebenshaltungs-Zuschuss gesamt

Erklärung

Das Aufstiegs-BAföG (kurz: AFBG) – früher als Meister-BAföG bekannt – ist eine staatliche Förderung für berufliche Fortbildungen, die im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf den Stufen 5, 6 oder 7 liegen. Förderfähig sind über 700 Fortbildungen, darunter: Meister/in (Handwerksmeister, Industriemeister), Fachwirt/in (z.B. Bilanzbuchhalter, Wirtschaftsfachwirt), Techniker/in (staatlich geprüft), Erzieher/in, Betriebswirt/in IHK/HwK, Operativer Professional, viele weitere. Förderbestandteile (zwei Töpfe): 1) Maßnahme- und Prüfungskosten: bis 15.000 € förderfähig. Davon 50 % als Zuschuss (geschenkt) und 50 % als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Beispiel Industriemeister 9.000 €: 4.500 € Zuschuss + 4.500 € Darlehen. 2) Lebenshaltungskosten (NUR bei Vollzeit): 992 €/Monat (Stand 2026, gleicher Höchstsatz wie BAföG für auswärtige Studierende). Davon ist die Hälfte Zuschuss, die Hälfte Darlehen. Bei Verheirateten/Lebenspartnern +235 € Familienzuschlag, pro Kind +235 € (alleinerziehend +160 € weiterer Zuschuss). Maximal 24 Monate Lebenshaltungs-Förderung. Erlass bei Bestehen: Bei bestandener Abschlussprüfung wird das Darlehen für die Maßnahmekosten zu 50 % erlassen → effektiv 75 % der Lehrgangskosten geschenkt. Bei Existenzgründung im selben oder verwandten Bereich kann das gesamte Darlehen auf Antrag erlassen werden (100 % Förderung). Voraussetzungen: 1) Erste abgeschlossene Berufsausbildung (oder gleichwertige Berufserfahrung). 2) Fortbildung führt zu einem höherwertigen Abschluss als die bisherige Qualifikation. 3) Lehrgangsdauer mindestens 200 Unterrichtsstunden, abgeschlossen mit anerkannter Prüfung. 4) Keine Altersgrenze (anders als beim klassischen BAföG)! 5) Kein Einkommens- oder Vermögensanspruch wie beim Schüler-/Studi-BAföG – ALLE Erwachsenen können Aufstiegs-BAföG bekommen, auch mit gut verdienenden Eltern. Eigenes Einkommen wird zwar geprüft, aber Freibeträge sind hoch (Verheiratete bis 39.000 € Brutto/Jahr meist voller Lebenshaltungszuschuss). Antrag: bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes (oft Bezirksregierung, in Bayern: Landratsamt). Online: aufstiegs-bafoeg-digital.de. Antragstellung vor Maßnahmebeginn empfohlen, rückwirkend max. 1 Monat. Auszahlung Lebenshaltung monatlich, Maßnahmekosten direkt an Bildungseinrichtung. Tipp: Aufstiegs-BAföG ist eines der attraktivsten Förderinstrumente überhaupt – jeder Meister-Auszubildende sollte es prüfen. Bescheid der Förderbehörde ist maßgeblich, ohne Gewähr.

Zuschuss = 0{,}5 \cdot Massnahmekosten + Erlass_{Bestanden}

Häufige Fragen

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG? +

Jeder mit erster abgeschlossener Berufsausbildung, der eine anerkannte Fortbildung (Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher etc.) macht. KEINE Altersgrenze. Eigenes Einkommen wird nur bei Lebenshaltung geprüft.

Wie viel bekomme ich gefördert? +

Maßnahmekosten bis 15.000 €, davon 50 % Zuschuss + 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen. Bei Vollzeit zusätzlich 992 €/Mon Lebenshaltung. Bei Bestehen 50 % Darlehens-Erlass = 75 % geschenkt, bei Existenzgründung 100 %.

Wo beantrage ich Aufstiegs-BAföG? +

Bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes (oft Bezirksregierung, Landratsamt). Online über aufstiegs-bafoeg-digital.de. Antrag möglichst vor Maßnahmebeginn.

Welche Fortbildungen werden gefördert? +

Über 700: Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher, Betriebswirt IHK/HwK, Bilanzbuchhalter, Operativer Professional, geprüfte Berufsspezialist, IT-Fortbildungen. Liste auf aufstiegs-bafoeg.de.

Muss ich das Geld zurückzahlen? +

Den Zuschuss-Anteil nie. Das Darlehen ja, aber zinsgünstig (Stand 2026: ca. 0,9 % effektiv). Tilgung beginnt 6 Jahre nach Antragstellung – also frühestens nach Lehrgangsende + ein paar Jahre. Bei Bestehen 50 % Erlass.

Was ist der Existenzgründer-Erlass? +

Wer nach bestandener Prüfung im Lehrgangsbereich gründet (Selbstständigkeit oder Übernahme), kann beantragen, dass das gesamte Darlehen (100 %) erlassen wird. Eine der besten Förderungen Deutschlands.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – Schätzung. Tatsächliche Förderung hängt von genehmigtem Lehrgang, Lebenshaltung-Anrechnung und Familienstand ab. Bescheid der Förderbehörde ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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