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Arbeit & Soziales

Ausbildungsvergütung 2026: nach Branche und Lehrjahr

Seit 2020 gilt eine gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende. Branchen mit Tarifvertrag zahlen oft deutlich mehr. Schätze hier deine Ausbildungsvergütung 2026 anhand von Branche und Lehrjahr.

Ergebnis
Voraussichtliche Bruttovergütung
Gesetzliche Mindestvergütung
Hinweis

Erklärung

Die Ausbildungsvergütung in Deutschland ist seit 1. Januar 2020 gesetzlich nach unten abgesichert (§ 17 BBiG). Sie steigt jedes Jahr automatisch durch Anpassung an die durchschnittlichen Tariflöhne. Mindestvergütung 2026 (Stand Berechnungsgrundlage 2025/26): 1. Lehrjahr: 766 €, 2. Lehrjahr: 904 € (≈ +18 %), 3. Lehrjahr: 1.034 € (≈ +35 %), 4. Lehrjahr: 1.072 € (≈ +40 %). Diese Sätze gelten als Untergrenze – tatsächliche Vergütungen variieren je nach Branche stark. Branchen-Spannweite (typische Bruttovergütung 1. Lehrjahr 2026): Handwerk Bau (Maurer, Zimmerer): 950–1.080 €. Industrie Metall+Elektro: 1.100–1.250 € (Tarif IG Metall). Öffentlicher Dienst TVAöD: 1.218 €. Generalistische Pflegeausbildung: 1.340 € (1. Jahr) bis 1.503 € (3. Jahr) – höchste Vergütungen aller Berufe. Kaufmännische Ausbildungen IHK: 850–1.000 €. Friseur, Floristik, Bäcker: an oder knapp über Mindestvergütung. Steuerberatungs-/Rechtsanwaltsfachangestellte: 800–1.000 €. Verwaltungsfachangestellte: 1.218 € (TVAöD). Soldat in Ausbildung: 1.700+ €. Ärztliche/zahnärztliche Helferinnen: 850–950 €. Tarifvertrag oder nicht? Wenn der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist (Mitglied im Arbeitgeberverband), gilt der Tarifvertrag automatisch – muss mindestens 80 % davon zahlen. Bei nicht-tarifgebundenen Betrieben: nur Mindestvergütung BBiG. Auswirkungen auf andere Leistungen: Kindergeld läuft weiter (Ausbildung gilt als Berufsausbildung). Sozialversicherungspflicht: ja – KV/PV/RV/AV-Beiträge. Steuern: Bei Steuerklasse I ab ca. 1.250 € Brutto erste Lohnsteuer fällig. Werbungskosten-Pauschale 1.230 € → für Lohnsteuererklärung lohnt sich. Bei eigener Wohnung: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann bei niedriger Vergütung Lebenshaltungskosten absichern. Beim Kindergeld bleibt die Vergütung außen vor (kein Anrechnen mehr seit 2012). Sonderzahlungen: Tarifvertraglich oft Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld + vermögenswirksame Leistungen + Fahrtkostenzuschuss. Urlaubsanspruch: gesetzlich 24 Werktage (= 4 Wochen 6-Tage-Woche), in Tarifverträgen 30 Werktage. Bei Ausbildung unter 18 J.: zwingend 30 Werktage. Tipp: Vor Ausbildung Tarifvertrag der Branche checken (z.B. ig-metall.de, dgb.de) – große Unterschiede pro Region und Tarif. Bescheid der Ausbildungs-/Tarif-Stelle ist maßgeblich, vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.

Verg = Tarif(Branche, Lehrjahr) \geq Mindest_{BBiG}

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindestvergütung 2026? +

1. Lehrjahr: 766 €, 2. LJ: 904 €, 3. LJ: 1.034 €, 4. LJ: 1.072 €/Monat. Gesetzliche Untergrenze nach § 17 BBiG. Tarifgebundene Betriebe zahlen meist mehr.

Welche Branchen zahlen am besten? +

Pflege (1.340 € im 1. Jahr), öffentlicher Dienst TVAöD (1.218 €), Industrie M+E (ca. 1.100 €), Bauhandwerk (950 €). Friseur/Bäcker am unteren Ende.

Bekomme ich Kindergeld während Ausbildung? +

Ja, bis 25 J. läuft Kindergeld weiter. Eigenes Einkommen aus Ausbildung wird seit 2012 NICHT mehr angerechnet (außer bei Zweitausbildung mit Nebenjob > 20 h/Woche).

Sozialabgaben in der Ausbildung? +

Ja, voll ab dem ersten Euro: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung – vom AG getragen, wenn Vergütung < 325 €/Monat (Geringverdienergrenze). Darüber je hälftig AN/AG.

Lohnt sich eine Steuererklärung? +

Ja, oft. Werbungskosten-Pauschale 1.230 €. Wer Fahrt zur Berufsschule, Lehrmittel, doppelte Haushaltsführung hat, bekommt fast immer was zurück.

Was wenn die Vergütung zu niedrig ist? +

Mindestvergütung BBiG ist Pflicht – wer darunter zahlt, kann verklagt werden (Differenz nachzahlen). Bei eigenem Haushalt: BAB beantragen. Bei Bedarf Bürgergeld als Aufstocker.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – Schätzung anhand Branchen-Durchschnitt. Konkrete Höhe steht im Ausbildungsvertrag (Tarifvertrag oder individuell ausgehandelt). Vertrag und Tarif sind maßgeblich, ohne Gewähr.

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