Auslandsrente 2026: Rente aus mehreren Ländern berechnen
Wer in mehreren Ländern gearbeitet hat, bekommt aus jedem Land eine anteilige Rente. Berechne deine deutsche und ausländische Teilrente 2026.
Erklärung
Die Auslandsrente ergibt sich aus EU-/EWR-Verordnung (VO 883/2004) und bilateralen Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit über 20 Staaten. Grundprinzip: Pro-rata-Rente. Wer in mehreren Ländern gearbeitet hat, bekommt aus jedem Land eine anteilige Rente entsprechend der dortigen Beitragszeit – nicht aus einem Land Doppelrente. EU/EWR-Verordnung: Gilt für alle 27 EU-Staaten + Norwegen + Island + Liechtenstein + Schweiz. Versicherungszeiten werden für die Wartezeit zusammengerechnet (z. B. deutsche 5-Jahres-Wartezeit ist erfüllt, wenn Summe aus DE und EU = 5 Jahre). Jedes Land zahlt seine eigene Rente nach eigenen Regeln. Beispiel: 20 Jahre DE + 15 Jahre AT (Österreich). Deutsche Rente: 20 EP × 39,32 € = 786,40 €/Monat. Österreichische Rente: nach österreichischem Recht (Pensionskonto, ca. 1,78 % vom Lebensdurchschnittsverdienst pro Jahr × Beitragsjahre × Monatsfaktor). Bilaterale Abkommen Deutschlands (Auswahl): Schweiz, USA, Kanada, Australien, Israel, Japan, Korea, Türkei, Marokko, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Montenegro, China (begrenzt), Indien, Brasilien, Uruguay. Hier ähnliche Wartezeit-Zusammenrechnung. Länder ohne Abkommen (z.B. Thailand, Vietnam, viele Entwicklungsländer): Beitragszeiten zählen NICHT zusammen. Wer 4 Jahre DE + 30 Jahre Thailand: Keine deutsche Rente (Wartezeit nicht erfüllt). Auslandszahlung: EU/EWR/Schweiz: Volle deutsche Rente wird unbeschränkt überwiesen. USA, Kanada, Australien u.a.: Volle Zahlung. Türkei: Volle Zahlung. 'Vertragslose' Staaten (z.B. Thailand, Philippinen): Nur 70 % der Rente werden gezahlt – Strafkürzung der DRV (Restrukturierungsgesetz). Daher Wohnsitz-Strategie wichtig: Auswanderung nach Thailand kürzt deutsche Rente um 30 %! Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Auch Steuern müssen beachtet werden. Renten werden meist im Wohnsitzland besteuert (Ausnahmen: USA besteuert auch Auslandsrenten). Antrag: Bei der DRV in Deutschland. Bei Auslandswohnsitz Antrag bei DRV oder beim Auslandsdienst der DRV (Verbindungsstelle). Auslandszeiten müssen mit Versicherungsnummer und Bescheinigung der ausländischen Rentenversicherung belegt werden. Tipp: Spätestens 6 Monate vor Rentenbeginn Antrag stellen, da Auslandsanträge länger dauern (oft 6-12 Monate Bearbeitungszeit). Auch bei Auswanderung Anwartschaften aus DE pflegen – freiwillige Beiträge möglich. Vereinfachte Schätzung. Tatsächliche Auslandsrente sehr individuell. DRV + ausländische RV maßgeblich. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist die Auslandsrente? +
Wer in mehreren Ländern gearbeitet hat, bekommt aus jedem Land eine anteilige Rente. EU-/EWR-Länder + bilaterale Abkommen mit über 20 Staaten.
Werden Auslandszeiten in Deutschland angerechnet? +
Für die Wartezeit (5/35/45 Jahre): ja, wenn EU/EWR/Abkommensland. Für die Rentenhöhe: NEIN – jedes Land zahlt nur, was dort eingezahlt wurde.
Welche Länder haben Abkommen mit Deutschland? +
Alle EU/EWR + Schweiz, USA, Kanada, Australien, Israel, Japan, Korea, Türkei, Marokko, Tunesien, Balkanstaaten, China, Indien, Brasilien u.a.
Was bei Auswanderung in Land ohne Abkommen? +
Vorsicht – z.B. Thailand: Deutsche Rente wird nur zu 70 % ausgezahlt (Restrukturierungsgesetz). 30 % Strafkürzung.
Wo zahle ich Steuern auf die Rente? +
Meist im Wohnsitzland (DBA-Regelungen). Manche Länder besteuern Auslandsrenten gesondert. Steuerberater im Wohnsitzland konsultieren.
Wie beantrage ich die Rente? +
Bei der DRV in Deutschland. Bei Wohnsitz im Ausland: Verbindungsstelle der DRV. Bearbeitungszeit oft 6-12 Monate. Frühzeitig beantragen.
Sind die Werte verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung, ausländische Rente nur grobe Hausnummer. Reale Berechnung sehr komplex. Ohne Gewähr.