Elterngeld-Rechner 2026: 65 % Netto
Basis-Elterngeld ersetzt nach der Geburt 65 % deines bisherigen Nettoeinkommens (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat). Berechne hier deine Höhe inkl. Geschwister- und Mehrlingsbonus.
Erklärung
Elterngeld ist die zentrale Familienleistung nach der Geburt eines Kindes und ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens während der Erziehungszeit. Es wird im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und 2026 in drei Varianten gewährt: Basis-Elterngeld (klassisch, 12 + 2 Partnermonate), Elterngeld Plus (halber Betrag doppelt so lang, 24 + 4 Monate) und Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern). Diese Berechnung gilt für das Basis-Elterngeld. Höhe: 65 % vom durchschnittlichen Netto der 12 Kalendermonate vor Mutterschutzbeginn (bzw. vor Geburt bei Vätern). Untergrenze: 300 € (Mindestbetrag für alle, auch wenn kein Einkommen vorlag – z.B. Studierende, Hausfrauen). Obergrenze: 1.800 €/Monat (entspricht ca. 2.770 € Netto vor Geburt). Bei niedrigen Einkommen unter 1.240 € Netto steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 % (für Geringverdiener). Elterngeld wird auf 67 % erhöht ab Netto-Schwellen und sinkt auf 65 % bei höheren Einkommen. Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 €) bei einem weiteren Kind unter 3 Jahren oder zwei Kindern unter 6 Jahren im Haushalt. Mehrlingsbonus: +300 €/Monat pro zusätzlichem Mehrling (Zwillinge = +300 €, Drillinge = +600 €). Bezugsdauer Basis: bis zu 12 Monate für einen Elternteil, +2 Partnermonate, wenn der zweite Elternteil mindestens 2 Monate übernimmt – Alleinerziehende bekommen alle 14 Monate. Einkommensgrenze: Seit 1.4.2024 entfällt das Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 200.000 € (Alleinerziehende ab 1.9.2025: 175.000 €), für Paare 200.000 € (vorher 300.000 €). Antrag: bei der jeweiligen Elterngeldstelle des Bundeslandes (Jugendamt, Versorgungsamt oder spezielle Behörde), spätestens 3 Monate nach der Geburt – sonst wird rückwirkend nur 3 Monate gezahlt. ElterngeldDigital ist die bundeseinheitliche Online-Plattform. Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen 12 Monate), Bescheinigung Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberbestätigung. Bezug während Teilzeit (max. 32 h/Woche) verlängert sich nicht, reduziert aber die Berechnungsgrundlage. Bescheid der Elterngeldstelle ist maßgeblich, vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist Elterngeld 2026? +
Mindestens 300 €, höchstens 1.800 €/Monat (Basis-Elterngeld). Standard: 65 % vom Netto. Bei niedrigem Einkommen (< 1.240 €) steigt die Ersatzrate bis 100 %.
Wer hat keinen Elterngeld-Anspruch? +
Eltern mit zu versteuerndem Einkommen über 200.000 € (Paare, Alleinerziehende seit 9/2025: 175.000 €). Ebenfalls: weniger als 32 h/Woche Arbeit Voraussetzung im Bezugszeitraum.
Wo beantrage ich Elterngeld? +
Bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes (oft im Jugendamt oder Versorgungsamt). Online über ElterngeldDigital. Frist: 3 Monate nach Geburt – sonst Verlust älterer Monate.
Wie viele Monate Elterngeld? +
Basis: 12 Monate für einen, +2 Partnermonate (insgesamt 14). Alleinerziehende: alle 14 Monate. Elterngeld Plus: doppelt so lange mit halbem Betrag.
Was ist der Geschwisterbonus? +
+10 % vom Basisbetrag (mind. 75 €) bei einem Kind unter 3 J. oder zwei Kindern unter 6 J. im Haushalt. Bei Mehrlingen +300 € pro zusätzlichem Baby.
Kann ich während Elterngeld arbeiten? +
Ja, bis 32 h/Woche. Das Arbeitseinkommen wird vom Vor-Geburts-Einkommen abgezogen, daraus 65 % als Elterngeld – also reduzierter Betrag. Elterngeld Plus eignet sich besser.
Ist die Berechnung verbindlich? +
Nein – es ist eine Schätzung. Maßgeblich sind die geprüften Einkommensbescheide, Steuerklasse vor Geburt und individuelle Konstellation. Bescheid der Elterngeldstelle ist maßgeblich, ohne Gewähr.