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Finanzen

Riester-Grundzulage 2026: 175 € sichern

Berechne, wie viel du einzahlen musst, um die volle Riester-Grundzulage von 175 € pro Jahr zu erhalten.

Wird auf Mindesteigenbeitrag angerechnet

Ergebnis
Mindesteigenbeitrag (4 % vom Brutto)
Grundzulage 2026
Zulagen insgesamt
Eigenbeitrag pro Jahr nötig
Eigenbeitrag pro Monat

Erklärung

Die Grundzulage ist die Basisförderung der Riester-Rente und beträgt 2026 weiterhin 175 € pro Person und Jahr. Sie wird direkt vom Staat in den Riester-Vertrag eingezahlt – nicht ausgezahlt. Voraussetzung: Mindesteigenbeitrag von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (max. 2.100 €/Jahr) MUSS in den Vertrag fließen, sonst wird die Zulage prozentual gekürzt. Achtung: Zulagen werden auf den Mindesteigenbeitrag angerechnet. Beispiel 1: Single ohne Kinder, Brutto 35.000 €. Mindestbeitrag: 4 % = 1.400 €. Grundzulage: 175 €. Eigenbeitrag: 1.400 - 175 = 1.225 €/Jahr (102,08 €/Monat). Beispiel 2: Mit 2 Kindern (geb. 2018), Brutto 35.000 €. Mindestbeitrag: 1.400 €. Zulagen: 175 + 2×300 = 775 €. Eigenbeitrag: 625 €/Jahr (52 €/Monat). Förderung pro 1 € Eigenbeitrag: 1,24 € Zulage. Sonderfall niedriges Einkommen: Wer 4 % von wenig hat, muss trotzdem mindestens 60 € Sockelbetrag zahlen, sonst keine Zulagen. Beispiel: Brutto 5.000 € → 4 % = 200 €, also 200 € Mindestbeitrag. Wer kein Einkommen hat (z. B. Hausfrau, Eltern in Elternzeit): 60 € Sockelbeitrag. Berufseinsteiger-Bonus: Wer beim Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig zusätzlich 200 € Zulage – ein wichtiger Anreiz für junge Sparer. Zulage muss aktiv beantragt werden – beim Anbieter oder online. Daueranträge sind möglich (einmal eingerichtet, läuft automatisch). Frist: 2 Jahre rückwirkend. Wer den Antrag versäumt, verliert Zulage. Wer den Mindestbeitrag knapp verfehlt, verliert Zulage anteilig: Bei 80 % der nötigen Eigenleistung erhält man 80 % der Zulage. Wer in einem Jahr weniger als 4 % vom Vorjahresbrutto einzahlt, sollte rechtzeitig nachschießen. Mittelbar Berechtigte: Ehepartner ohne eigene RV-Pflicht (z.B. Hausfrauen, Selbstständige) können einen eigenen Riester-Vertrag mit 60 € Sockelbetrag pro Jahr abschließen und erhalten 175 € Zulage – 290 % Förderung! Voraussetzung: Der pflichtversicherte Partner hat einen eigenen Riester-Vertrag mit Mindestbeitrag. Tipp: Vor der Steuererklärung Anlage AV ausfüllen lassen (Anlage Altersvorsorgebeiträge), Finanzamt prüft Günstigerprüfung – ob Zulage oder Steuerersparnis höher. Vereinfachte Schätzung. Ohne Gewähr.

\text{Eigenbeitrag} = \max(60, 4\% \cdot \text{Brutto} - \text{Zulagen})

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundzulage 2026? +

175 €/Person/Jahr. Plus 200 € einmalig für Berufseinsteiger unter 25. Zulagen direkt in den Vertrag, nicht ausgezahlt.

Was ist der Mindesteigenbeitrag? +

4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 €). Mindestens 60 € Sockelbetrag. Sonst Kürzung der Zulage anteilig.

Was passiert ohne Eigenbeitrag? +

Keine Zulagen. Wer den Mindestbeitrag verfehlt, bekommt anteilig gekürzte Zulagen. 80 % Beitrag = 80 % Zulage.

Gibt es einen Bonus für junge Leute? +

Ja – einmalig 200 € extra für alle unter 25 Jahren bei Vertragsabschluss. Wird zusätzlich zur normalen Grundzulage gezahlt.

Was ist der Sockelbetrag? +

60 € pro Jahr. Wer kein oder kaum Einkommen hat (z. B. Eltern in Elternzeit), zahlt 60 € und erhält 175 € Zulage. Maximal-Förderquote: 290 %.

Muss ich die Zulage beantragen? +

Ja, jährlich – oder einmalig per Dauerzulagenantrag. Anbieter-Formular. Frist 2 Jahre rückwirkend, sonst Zulage verloren.

Sind die Werte verbindlich? +

Nein – Vereinfachte Schätzung. Mindestbeitrag exakt nach Vorjahresbrutto. Riester-Reform 2026 möglich. Ohne Gewähr.

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