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Steuern

Ist-Versteuerung Rechner: USt erst bei Geldeingang

Bei der Ist-Versteuerung schuldet du die USt erst, wenn der Kunde gezahlt hat – cashflow-freundlicher als die Soll-Versteuerung. Berechne deinen Liquiditätsvorteil.

Ergebnis
Berechtigt zur Ist-Versteuerung
USt pro Monat
Liquiditätsvorteil Ø Tage
Geschätzter Zinsvorteil/Jahr (4 % p.a.)

Erklärung

Die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG ist eine alternative Berechnungsmethode der Umsatzsteuer für kleine und mittlere Unternehmen. Im Standard (Soll-Versteuerung) wird die USt fällig, sobald die Rechnung gestellt ist – unabhängig davon, ob der Kunde gezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung schuldest du die USt erst, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt. Bei langen Zahlungszielen ist das ein erheblicher Liquiditätsvorteil: Du musst keine USt vorfinanzieren. Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung: 1) Gesamtumsatz im Vorjahr unter 800.000 € (seit 2024 von 600.000 € erhöht), oder 2) Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 148 AO, oder 3) Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Ärzte, Anwälte, etc.) – ohne Umsatzgrenze. Antrag formlos beim Finanzamt – meist gleich mit der Gewerbeanmeldung/dem steuerlichen Erfassungsbogen. Eine Genehmigung gilt unbefristet, kann aber widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Vorteile der Ist-Versteuerung: Liquidität bleibt im Unternehmen, weniger Vorfinanzierung der USt, weniger Vorsteuerausfall bei Zahlungsausfall des Kunden (denn ohne Zahlung keine USt-Abführung). Beispiel: Ein Beratungsunternehmen mit 30.000 € Monatsumsatz und 30 Tagen Zahlungsziel hat bei 19 % USt einen permanenten Liquiditätspuffer von 5.700 € – bei 4 % p.a. sind das rund 230 €/Jahr Zinsvorteil. Bei 60 Tagen Zahlungsziel verdoppelt sich der Vorteil. Bei der Vorsteuer ändert sich nichts: Die kannst du auch in der Ist-Versteuerung sofort bei Erhalt der Rechnung ziehen, nicht erst bei Bezahlung. Asymmetrischer Vorteil! Achtung: Bei Verkauf von Forderungen (Factoring) gilt die Forderung als bezahlt – USt wird sofort fällig. Übergang Soll-Ist erfordert sauberen Schnitt. Tipp: Für Dienstleister mit langen Zahlungszielen fast immer vorteilhaft. Bei Bargeld-Geschäften (Einzelhandel, Gastronomie) ist der Vorteil minimal. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{Vorteil} = \text{USt}_{Jahr} \cdot \frac{\text{Tage}}{365} \cdot \text{Zinssatz}

Häufige Fragen

Wer darf Ist-Versteuerung beantragen? +

Unternehmer mit Vorjahresumsatz unter 800.000 €, Freiberufler ohne Grenze, sowie nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende. Antrag formlos beim Finanzamt.

Was ändert sich bei der Vorsteuer? +

Nichts – Vorsteuer kann weiterhin sofort bei Erhalt der Rechnung gezogen werden, unabhängig davon, ob du bereits gezahlt hast. Großer asymmetrischer Vorteil!

Wie hoch ist der Liquiditätsvorteil? +

Hängt vom Zahlungsziel ab: Bei 30 Tagen entspricht es einem permanenten Bestand von 1 Monatsumsatz × USt-Satz, bei 60 Tagen 2 Monatsumsätze. Zinsvorteil bei 4 % p.a. → mehrere hundert Euro/Jahr.

Wann lohnt sich Ist nicht? +

Bei Bargeld-Geschäften (Einzelhandel, Gastronomie) ohne Zahlungsziele. Bei Tageskasse/Sofortzahlung ist der Liquiditätsvorteil null.

Was ist mit Anzahlungen? +

Anzahlungen unterliegen sofort der USt – auch bei Ist-Versteuerung. Steuerentstehung mit jeder Teilzahlung.

Wechsel von Soll zu Ist? +

Antrag beim Finanzamt, gilt ab Folgejahr. Übergang braucht sauberen Schnitt: Bestehende offene Rechnungen bleiben in Soll-Versteuerung bis Bezahlung.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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