Mütterrente 2026: Kindererziehungspunkte berechnen
Berechne deine Mütterrente 2026: Pro Kind 3 EP (Geburt ab 1992) oder 2,5 EP (Geburt vor 1992). Gilt auch für Väter.
Erklärung
Die Mütterrente (offiziell: Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der GRV, § 56 SGB VI) honoriert die Erziehungsleistung von Müttern (und seit 1992 auch Vätern) mit Rentenpunkten. Geschichte: Eingeführt 1986 (1 Jahr/Kind). 1992 ausgeweitet auf 3 Jahre für Geburten ab 1992. 'Mütterrente I' 2014: 1 Jahr für Vor-1992-Kinder = 1 EP/Kind. 'Mütterrente II' 2019: Erweiterung auf 2,5 Jahre für Vor-1992-Kinder = 2,5 EP/Kind. Stand 2026: Pro Kind ab 1992: 3 EP. Pro Kind vor 1992: 2,5 EP. Wert: Pro EP × aktuellem Rentenwert (39,32 € 2026) = 117,96 € pro Monat pro Kind ab 1992 bzw. 98,30 € pro Kind vor 1992. Beispiel: Mutter mit 3 Kindern (geb. 1985, 1990, 1995). Davon 2 Kinder vor 1992: 2 × 2,5 = 5 EP. 1 Kind ab 1992: 3 EP. Gesamt: 8 EP × 39,32 € = 314,56 € zusätzliche Monatsrente lebenslang. Wer bekommt die Punkte: Standardmäßig die Mutter. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern können die Erziehungszeiten dem Vater zugeordnet werden (§ 56 SGB VI). Der Antrag kann nachträglich für die Vergangenheit gestellt werden, bis 2 Monate vor der Auszahlung der Rente. Sinnvoll z.B. wenn der Vater mehr Kinderbetreuung übernommen hat oder die Mutter berufstätig war und der Vater ohnehin Lücken im Rentenkonto hat. Anrechnungsmodus: Während der Kindererziehungszeit (KEZ) wird so getan, als hätte die erziehende Person eingezahlt – mit dem Durchschnittsverdienst der gesetzlichen RV. Pro Erziehungsjahr also genau 1 EP. 3 Jahre × 1 = 3 EP für Geburt ab 1992. Bei Geburten vor 1992 wurden zunächst nur 12 Monate angerechnet, dann 24, schließlich (Mütterrente II 2019) 30 Monate = 2,5 EP. Zusätzlich: Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes (rentenrechtliche Zeit ohne EP-Bewertung, aber wichtig für Wartezeit-Berechnung und Rentenrechtsjahre). Zusammenwirken mit Beitragszahlungen: KEZ und Beitragszeit können sich überschneiden. Wer während der 3 Jahre nach Geburt arbeitete, bekommt sowohl die KEZ-Punkte als auch normale Beitragspunkte – die Beitragspunkte werden aber gedeckelt auf den Höchstwert (BBG-Niveau). Geburtenjahrgangs-Ungleichheit: Mütter, deren Kinder ab 1992 geboren wurden, haben 3 EP/Kind. Mütter mit Kindern vor 1992 nur 2,5 EP/Kind – obwohl Erziehung gleich war. Politische Diskussion über Angleichung läuft. Antrag: Bei der DRV. Geburtsurkunden vorlegen. Online-Antrag möglich. Tipp: Renteninformation prüfen, ob KEZ richtig angerechnet sind. Bei Lücken Kontenklärung beantragen (kostenlos). Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte gibt es pro Kind? +
Geburt ab 1992: 3 EP/Kind (3 Jahre Erziehungszeit). Geburt vor 1992: 2,5 EP/Kind (Mütterrente II).
Bekommen auch Väter die Punkte? +
Ja, seit 1992 möglich. Standard ist Mutter. Auf gemeinsamen Antrag kann Vater die Punkte erhalten – sinnvoll bei Hauptsorge des Vaters.
Wie viel ist das in Euro? +
1 EP = 39,32 €/Monat 2026. Pro Kind ab 1992: 117,96 €/Monat. Pro Kind vor 1992: 98,30 €/Monat. Lebenslang.
Was sind Berücksichtigungszeiten? +
Zeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes – ohne EP-Bewertung, aber zählt für die Wartezeit und Rentenrechtsjahre. Wichtig für 35/45-Jahre-Renten.
Wird mütterrente automatisch angerechnet? +
Bei Mutter ja, sofern Geburt im Versicherungskonto erfasst. Bei Vater oder bei Lücken: Kontenklärung mit Geburtsurkunden beantragen.
Werden Pflegezeiten ähnlich angerechnet? +
Ja, separate Regelung. Bei Pflege Pflegegrad 2+: bis zu 1 EP/Jahr, je nach Pflegegrad und Stundenzahl. Eigenständige Berechnung.
Sind die Werte verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung. Sonderfälle (Mehrlinge, Adoption, Tod des Kindes) eigene Regeln. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.