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Staffelmiete berechnen: feste Steigerungen pro Jahr

Bei Staffelmiete sind Mieterhöhungen schon im Vertrag festgelegt. Berechne den Verlauf über mehrere Jahre.

Fester Betrag, der pro Jahr aufgeschlagen wird (NICHT %)

Mind. 12 Monate (§ 557a Abs. 2 BGB)

Ergebnis
Miete nach X Jahren
Gesamt-Erhöhung
Steigerung in %
Anzahl Stufen
Mietkosten gesamt im Zeitraum

Erklärung

Die Staffelmiete (§ 557a BGB) ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der bereits beim Vertragsabschluss feste Mietsteigerungen für die kommenden Jahre festgelegt werden. Im Gegensatz zur Indexmiete sind die Beträge fix, nicht inflationsabhängig. Vorteile: Vermieter: Planungssicherheit, automatische Anpassung ohne Erklärung nötig. Mieter: Klare Beträge, keine Überraschungen, in Hochinflations-Zeiten Vorteil (Indexmiete würde stärker steigen). Nachteile: Vermieter: Bei hoher Inflation Verlust an Kaufkraft. Mieter: In Niedrig-Inflations-Zeiten zahlt man oft mehr als bei Indexmiete. Voraussetzungen (§ 557a BGB): 1) Schriftform (Mietvertrag), 2) Konkrete Beträge oder konkrete Erhöhungssumme angegeben (nicht 'um angemessenen Betrag'), 3) Mindestens 12 Monate zwischen den Stufen, 4) Sonderfall: Während Staffelmiete-Vereinbarung sind keine § 558-Erhöhungen und keine Modernisierungsumlage zulässig. Beispiel: Anfangsmiete 800 €, jährliche Staffel +25 €, 5 Jahre Vertrag → Verlauf: Jahr 1: 800 €, Jahr 2: 825 €, Jahr 3: 850 €, Jahr 4: 875 €, Jahr 5: 900 €. Endmiete +12,5 % nach 5 Jahren. Gesamtmiete im Zeitraum: ca. 51.300 €. Übliche Staffeln 2026: 15–35 €/Jahr Steigerung in Großstädten, 10–25 € in mittleren Städten, 5–15 € in kleineren Orten. In angespannten Märkten oft die hohen Werte. Eine Staffel 'um 3 %' ist unzulässig, weil keine konkrete Summe – Klausel unwirksam, dann gilt die Anfangsmiete dauerhaft. Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung in angespannten Märkten gilt Mietpreisbremse für die Anfangsmiete (max. 10 % über Vergleichsmiete). Jede einzelne Stufe muss diesen Wert ebenfalls einhalten – aber der Mietspiegel bezieht sich auf Bestandsmieten, nicht auf vereinbarte Staffeln. Praxis: Mieter prüfen vor Unterschrift den gesamten Verlauf. Bei 5–10 Jahren Vertrag und hoher Staffel kann am Ende eine sehr hohe Miete stehen. Verhandlung: Staffel reduzieren oder erste Steigerung erst nach 24 Monaten. Vergleich Index- vs. Staffelmiete: Bei der Vermietung 2020 mit 800 € Anfangsmiete und 25 €/Jahr Staffel → 2026: 950 €. Indexmiete im gleichen Zeitraum (2020 → 2026 VPI 100 → 123,5): 800 × 1,235 = 988 €. Hier hätte Indexmiete mehr ergeben (Inflations-Hochphase). Tabelle, Einzelfall prüfen, Mieterverein/Anwalt. Ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie funktioniert Staffelmiete? +

Im Mietvertrag werden für die kommenden Jahre feste Mietsteigerungen vereinbart. Beispiel: 800 € Start, +25 €/Jahr → Jahr 2: 825 €, Jahr 3: 850 € usw. Konkret in Euro, nicht in %.

Wie oft darf gestaffelt werden? +

Frühestens alle 12 Monate (§ 557a Abs. 2 BGB). In der Praxis fast immer jährlich. Vereinbarungen mit weniger als 12 Monaten Abstand sind unwirksam.

Staffel- oder Indexmiete? +

Staffelmiete: feste Beträge, klar planbar. Indexmiete: variabel je Inflation. In Hochinflation-Phasen profitieren Mieter von Staffelmiete, in Niedriginflations-Phasen kann Indexmiete günstiger sein. Ohne Glaskugel beides ein Kompromiss.

Modernisierungsumlage zusätzlich? +

Nein, bei Staffelmiete sind § 558- und § 559-Erhöhungen ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB). Außer bei gesetzlich verpflichtender Modernisierung. Vermieter müssen das in der Staffel einkalkulieren.

Mietpreisbremse beachten? +

Ja, in angespannten Märkten gilt Mietpreisbremse für die Anfangsmiete. Höhere Staffeln sind aber zulässig, müssen aber bei jeder Stufe ebenfalls die Mietpreisbremse einhalten (Bezug auf aktuelle Vergleichsmiete).

Kann ich vorzeitig kündigen? +

Bei Staffelmiete kann der Vermieter ein Kündigungsverzicht bis 4 Jahre vereinbaren (§ 557a Abs. 3 BGB). Mieter ist dann gebunden. Beidseitig oder einseitig möglich – im Vertrag prüfen.

Ist das Ergebnis verbindlich? +

Berechnung exakt nach Vertrag. Die rechtliche Wirksamkeit der Staffelklausel sollte individuell geprüft werden. Bei unwirksamer Klausel gilt Anfangsmiete weiter. Im Zweifel Mieterverein/Anwalt. Ohne Gewähr.

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