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Finanzen

Trinkgeld-Rechner: Trinkgeld schnell berechnen

Berechne in Sekunden, wie viel Trinkgeld auf deine Rechnung kommt – inklusive Option zum Aufrunden auf einen glatten Endbetrag.

Ergebnis
Trinkgeld
Gesamtbetrag
Pro Person

Erklärung

In Deutschland sind 5–10 % Trinkgeld in Restaurants, Cafés und Taxis üblich, bei sehr gutem Service auch mehr. Anders als in den USA ist der Bedienzuschlag nicht im Mindestlohn vorausgesetzt – Servicekräfte erhalten regulären Lohn, Trinkgeld ist eine Anerkennung. Üblich ist das Aufrunden auf einen glatten Betrag: Bei einer Rechnung von 47,50 € werden 50 € oder 52 € gegeben. Beim Bezahlen sagt man dem Kellner direkt den Betrag, den man insgesamt zahlen möchte (z.B. 'Machen Sie 50!"). In Bars und Cafés werden oft kleinere Beträge aufgerundet (etwa 3,80 € → 4 €). Beim Friseur, im Hotel (Zimmerservice, Gepäckträger), beim Lieferdienst und beim Taxi sind 1–3 € bzw. 10 % ein guter Richtwert. Trinkgeld ist in Deutschland für den Empfänger steuerfrei, sofern es freiwillig und direkt an die Servicekraft geht (§ 3 Nr. 51 EStG). Bei Bezahlung per Karte landet das Trinkgeld auf dem Geschäftskonto – möchtest du sicher gehen, dass es bei der Bedienung ankommt, gib Trinkgeld bar.

\text{Gesamt} = \text{Rechnung} \times \left(1 + \frac{\text{Prozent}}{100}\right)

Häufige Fragen

Wie viel Trinkgeld ist in Deutschland üblich? +

Im Restaurant 5–10 % vom Rechnungsbetrag, häufig wird auf den nächsten glatten Euro oder Fünf-Euro-Betrag aufgerundet. Bei sehr gutem Service auch 15 %.

Muss ich Trinkgeld geben? +

Nein, Trinkgeld ist freiwillig. Bei sehr schlechtem Service kannst du es weglassen. Bedenke aber, dass Servicekräfte sich darüber freuen – es ersetzt aber keinen ordentlichen Lohn.

Trinkgeld bar oder per Karte? +

Beides möglich. Bei Kartenzahlung sagst du dem Kellner die Gesamtsumme, dann wird das Trinkgeld direkt aufgebucht. Bar ist sicherer, dass es direkt bei der Servicekraft landet.

Wie viel Trinkgeld beim Friseur, Taxi oder Lieferdienst? +

Friseur 5–10 %, Taxi 5–10 % oder Aufrunden, Lieferdienst meist 1–3 € pauschal. Hotelpersonal: Gepäckträger 1–2 € pro Koffer, Reinigungskraft 1–2 € pro Übernachtung.

Muss ich Trinkgeld versteuern? +

Für Empfänger ist Trinkgeld in Deutschland steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG), sofern es freiwillig und direkt an die Servicekraft geht. Pflichtbedienungszuschläge auf der Rechnung sind dagegen steuerpflichtig.

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