Unterstützungskasse 2026: bAV ohne Beitragsobergrenze
Berechne die Unterstützungskasse 2026: bAV-Variante ohne § 3 Nr. 63-Limit – ideal für Geschäftsführer und Hochverdiener.
Erklärung
Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland (existiert seit Mitte des 19. Jahrhunderts). Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der AG mit Beiträgen ausstattet, um daraus später Renten an seine Arbeitnehmer (Berechtigte) zu zahlen. Beiträge sind kein Arbeitsentgelt: Beim AN entsteht im Einzahlungszeitpunkt KEIN steuerpflichtiges Entgelt – im Gegensatz zu Direktversicherung/Pensionskasse mit § 3 Nr. 63 EStG, deren Steuerfreiheit auf 8 % BBG begrenzt ist. Die U-Kasse hat KEINE gesetzliche Höchstgrenze. Voraussetzung: Die zugesagten Leistungen müssen 'angemessen' sein (§ 4d EStG, BMF-Schreiben). Das bedeutet: Pension darf nicht zu 'Überversorgung' führen (im Alter mehr als 75–85 % des letzten Aktiveinkommens insgesamt aus allen Quellen). Daher besonders attraktiv für: GGFs (Gesellschafter-Geschäftsführer), Vorstände, Hochverdiener mit Wunsch nach hoher Vorsorge oberhalb der bAV-Grenzen. Beitragsbeispiel 2026: GGF eines GmbH, Geschäftsführergehalt 150.000 €, will 12.000 €/Jahr in U-Kasse einzahlen. Bei 42 % Steuersatz: keine Lohnsteuer (kein Entgelt), keine SV-Pflicht. Steuerersparnis: 5.040 €. Netto-Aufwand: 6.960 €. Über 20 Jahre bei 3 % Rendite: ca. 322.000 € Endkapital. Auszahlung: Voll nachgelagert mit persönlichem Steuersatz. Plus KV-/PV-Beitrag bei gesetzlich Versicherten (siehe Direktversicherung). Bei privat Versicherten und GGF (oft KV-frei in der GKV): keine zusätzliche KV-Belastung. Rückdeckungsversicherung: Die meisten U-Kassen sind 'rückgedeckt' – sie schließen ihrerseits eine Lebensversicherung beim Versicherer auf das Leben des Berechtigten ab, um die Versorgung sicher abzubilden. Diese Rückdeckungsversicherung gehört aber der U-Kasse, nicht dem AN. Insolvenzschutz: Über Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) garantiert. AG zahlt jährlich Beiträge an PSVaG. Vorteile: Keine Beitragsobergrenze. Steuer- und SV-frei in voller Höhe. Hohe Renten möglich. Auch Witwen- und Waisenrenten optional. Nachteile: Hoher Verwaltungsaufwand (Bilanz, Versicherungsmathematik). Komplexe Steuergestaltung – Beratung durch Fachanwalt für Steuerrecht / spezialisierten Versicherungsmakler nötig. Bei AG-Insolvenz oder Wechsel komplexere Fortführung als bei DV/PK. Häufig nicht für 'normale' Arbeitnehmer geöffnet, sondern eher Führungskräfte. Tipp: Für GGF mit Steuersatz 42–45 % und Wunsch, hohes Vorsorgekapital aufzubauen, ist die U-Kasse oft die effizienteste Vorsorgevariante. Vor Einrichtung Steuerberater und Fachanwalt einbeziehen. Vereinfachte Schätzung. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wer profitiert von einer Unterstützungskasse? +
GGFs, Vorstände, Führungskräfte, Hochverdiener – wer mehr als die §3 Nr. 63-Grenze (7.728 €/Jahr) einzahlen will und 42 %+ Steuersatz hat.
Gibt es eine Beitragsobergrenze? +
Steuerlich: Nein. Aber 'Angemessenheit': Pension darf in Summe mit allen Renten 75-85 % des letzten Aktiveinkommens nicht übersteigen (Überversorgungs-Grenze).
Wie ist der Insolvenzschutz? +
Über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gesetzlich gesichert. Bei AG-Insolvenz übernimmt PSVaG die Versorgung.
Steuerlich – wie funktioniert es? +
Beiträge an U-Kasse sind beim AG Betriebsausgabe, beim AN KEIN Entgelt → kein Lohnsteuer, keine SV. Erst Auszahlung im Alter wird besteuert.
Rente oder Kapital? +
Meist Rente. Kapitalwahlrecht je nach Vertragsgestaltung möglich, dann mit Fünftelregelung steuerlich teils günstiger.
Was bei Jobwechsel? +
Komplex: Übertragungswert berechnen, Übertragung auf Folge-AG (mit Zustimmung) oder Beitragsstundung. Nicht so einfach portabel wie Direktversicherung.
Sind die Werte verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung. Komplexe Vertragsgestaltung individuell. Steuerberater einbeziehen. Ohne Gewähr.