Waisenrente 2026: Halbwaise 10 %, Vollwaise 20 %
Berechne die Halb- oder Vollwaisenrente 2026 – bis 18 generell, bei Ausbildung/Studium bis 27.
Erklärung
Waisenrente bekommen Kinder, deren versicherter Elternteil gestorben ist. Sie ist Teil der Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzungen: 1) Verstorbener Elternteil hat mind. 5 Versicherungsjahre (oder bezog bereits Rente). 2) Antrag bei DRV stellen. 3) Kind unter 18 ODER unter 27 in Ausbildung/Studium/FSJ ODER wegen Behinderung dauerhaft erwerbsunfähig (dann lebenslang). Höhe: Halbwaisenrente: 10 % der Bruttorente des verstorbenen Elternteils + Zuschlag für Kindererziehungsleistung. Vollwaisenrente (beide Eltern tot): 20 % der höheren Elternrente + Zuschlag. Plus Erhöhungsbetrag aus Versichertenkonto. Beispiel: Vater stirbt mit 50, hätte Anwartschaft auf 1.800 € Rente gehabt. Halbwaisenrente: 180 € pro Monat + ca. 10–30 € Zuschlag. Bezugsdauer: Bis zum 18. Geburtstag automatisch. Verlängerung bis 27 bei: Schulausbildung, Berufsausbildung, Studium, freiwilligem sozialen/ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst. Bei Behinderung lebenslang, sofern die Behinderung vor dem 18. (Sonderfall 27.) Lebensjahr eingetreten ist und das Kind dauerhaft außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Pause zwischen Ausbildungen: Übergangszeit von max. 4 Monaten ohne Verlust. Längere Pause = Anspruch endet, kann aber beim nächsten Studium wieder aufleben. Einkommensanrechnung: Seit 1.7.2015 entfällt die frühere Eigeneinkommensanrechnung bei Waisenrenten. Auch BAföG, Ausbildungsvergütung, Job neben dem Studium – alles ohne Auswirkung auf die Waisenrente. Ausnahme: Bei Vollwaisenrente kann sich Einkommen über sehr hohen Beträgen auswirken. Waisenrente ist steuerpflichtig (mit dem Besteuerungsanteil des Sterbejahres, z.B. 84 % bei 2026). Steuern fallen aber meist nicht an, da der Grundfreibetrag (12.290 € 2026) selten überschritten wird. Antrag: Möglichst früh, am besten zusammen mit der Witwenrente. DRV verlangt Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Versicherungsnummer des verstorbenen Elternteils, ggf. Schul-/Ausbildungsbescheinigung. Tipp: Bei Studium jährlich neue Immatrikulationsbescheinigung an die DRV schicken, sonst stoppt die Zahlung. Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Halbwaisen- vs. Vollwaisenrente? +
Halbwaise (ein Elternteil tot): 10 % der Verstorbenenrente. Vollwaise (beide tot): 20 % der höheren Elternrente.
Bis wann gibt es Waisenrente? +
Bis 18 immer. Bis 27 bei Schule, Ausbildung, Studium, FSJ/Bundesfreiwilligendienst. Bei Behinderung evtl. lebenslang.
Wird Eigenes Einkommen angerechnet? +
Nein – seit 2015 keine Anrechnung mehr (kleine Ausnahme bei Vollwaisen mit sehr hohem Einkommen). BAföG, Ausbildungsgeld, Studentenjob: alles erlaubt.
Was zählt als Ausbildung? +
Schule, Studium, Berufsausbildung, FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst. Nicht: bezahltes Praktikum nach Studium oder reine Berufstätigkeit.
Was passiert nach dem Studium? +
Anspruch endet. Übergangszeit max. 4 Monate (z.B. zwischen Bachelor und Master). Bei längerer Pause Anspruch weg, kommt aber bei neuem Studium evtl. zurück.
Ist die Waisenrente steuerpflichtig? +
Ja, anteilig (84 % bei Sterbejahr 2026). Aber Steuern fallen meist nicht an, da Grundfreibetrag (12.290 €/Jahr 2026) selten überschritten wird.
Sind die Werte verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung. Zuschläge (z.B. Erhöhungsbetrag) nicht berücksichtigt. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.