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Arbeit & Soziales

Arbeitszeit-Rechner: Soll-Stunden vs. Ist-Stunden

Trage Beginn, Ende und Pause ein – der Rechner zeigt deine echte Arbeitszeit und Differenz zur Soll-Zeit.

Ergebnis
Brutto-Anwesenheit
Netto-Arbeitszeit
Differenz zu Soll
Pflicht-Pause laut ArbZG

Erklärung

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Arbeitszeit in Deutschland. § 3 ArbZG: Werktägliche Arbeitszeit max. 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden, wenn innerhalb 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Pausen (§ 4 ArbZG): bei 6-9 Stunden Arbeit min. 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden min. 45 Minuten Pause. Pause kann in 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden. Pause zählt NICHT zur bezahlten Arbeitszeit. Ruhezeit zwischen Schichten (§ 5 ArbZG): mindestens 11 Stunden. Beispiel: Schichtende 22 Uhr → frühester Schichtbeginn nächster Tag 9 Uhr. Sonntags- und Feiertagsruhe (§ 9 ArbZG): grundsätzlich verboten zu arbeiten, mit branchenspezifischen Ausnahmen (Krankenhäuser, Gastronomie, Verkehr). Arbeitszeiterfassung: EuGH-Urteil Mai 2019 + BAG September 2022: AG ist verpflichtet, Arbeitszeit objektiv und manipulationssicher zu erfassen. Ein Gesetz dazu ist 2026 weiterhin in Vorbereitung, viele Betriebe nutzen Tools wie Personio, Clockodo, Stempeluhren. AN-Pflicht zur Selbsterfassung trotz fehlender Vorschrift sinnvoll: bei Streit über Mehrarbeit beweispflichtig ist der AN. Mehrarbeit (über 8 h täglich) ist nicht automatisch Überstunde – erst über vereinbarter Wochenstundenzahl. Beispiel: 40-h-Woche, 9 h heute + 7 h morgen = 0 Überstunden. Bei 45 h Wochenarbeitszeit über 6 Monate Durchschnitt → unzulässig. Vertrauensarbeitszeit: AG verzichtet auf Stundenzählen, AN steuert sich selbst – aber Höchstarbeitszeit gilt trotzdem! Gleitzeit: Kernzeit + flexible Beginn/Endzeiten. Stundenkonto: Plus-/Minus-Stunden werden gesammelt, Ausgleich durch Freizeit. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt oder Betriebsrat konsultieren. Ohne Gewähr.

AZ_{netto} = (T_{ende} - T_{beginn}) - P

Häufige Fragen

Wie viel Pause muss ich machen? +

Bei 6-9 h Arbeitszeit: min. 30 Min. Bei über 9 h: min. 45 Min (§ 4 ArbZG). Aufteilung in 15-Min-Blöcke möglich. Bei unter 6 h Arbeit: keine gesetzliche Pause vorgeschrieben (Tarif/Vertrag kann abweichen).

Zählt Pause als Arbeitszeit? +

Nein. Pause ist arbeitsfreie Zeit, in der du frei verfügen kannst. Wenn du während Pause erreichbar sein musst (z. B. Bereitschaftsdienst), gilt das als Arbeitszeit, nicht als Pause.

Was ist die maximale Arbeitszeit? +

Werktäglich 8 h, ausnahmsweise 10 h (§ 3 ArbZG), wenn innerhalb 6 Monaten Durchschnitt 8 h eingehalten wird. Wochenmaximal 48 h, im 6-Monats-Schnitt 40 h. Sonntag und Feiertag grundsätzlich frei.

Was ist die Ruhezeit? +

Mindestens 11 zusammenhängende Stunden zwischen zwei Schichten (§ 5 ArbZG). Verkürzung um 1 h möglich in bestimmten Branchen (Pflege, Gastronomie), wenn Ausgleich. Schichtende 22 Uhr → frühester Beginn 9 Uhr.

Muss mein AG die Arbeitszeit erfassen? +

Ja, seit BAG-Urteil 9/2022 verpflichtend (folgt EuGH 5/2019). Objektiv und manipulationssicher. Konkretes Gesetz in Vorbereitung. Vertrauensarbeitszeit weiter möglich, aber Aufzeichnung muss erfolgen.

Wie zähle ich Mehrarbeit? +

Mehrarbeit = Stunden über vereinbarter Wochenarbeitszeit. Bei 40-h-Vertrag und 45 h tatsächlich = 5 h Überstunden. Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich, je nach Vertrag. Pauschalabgeltung im Vertrag oft nur bei AT (außertariflich).

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