Überstunden-Rechner: Bezahlung und Freizeitausgleich
Wie viel Überstunden hast du gemacht – und was sind die wert? Mit Zuschlag oder als Freizeitausgleich.
Erklärung
Überstunden sind Arbeitsstunden über der vertraglich vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit hinaus. Wichtig: Mehrarbeit ≠ Überstunden in der Praxis – Mehrarbeit kann auch innerhalb einer Woche durch andere Tage ausgeglichen werden. Erst wenn Wochen- oder Monatssoll überschritten wird, entstehen vergütungspflichtige Überstunden. Anordnung: Überstunden müssen vom AG angeordnet, geduldet oder gebilligt werden. Eigenmächtige Mehrarbeit ohne AG-Wissen → kein Vergütungsanspruch (BAG-Rechtsprechung). Vergütung: Standardlohn (1:1) ist gesetzlich nicht zwingend, aber üblich. Zuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben (außer Tarif): 25 % typisch für Werktag-Überstunden, 50 % für Sonntag, 100 % für Feiertag. Steuerlich: Zuschläge auf Sonntag/Nacht/Feiertag teilweise steuerfrei (siehe entsprechende Rechner), Überstunden-Grundlohn voll steuerpflichtig. Freizeitausgleich (Stundenkonto): häufige Alternative zur Auszahlung. Vorteil AN: kein Steuer-/Sozialabgabe-Abzug, mehr Freizeit. Nachteil: Bei Kündigung evtl. Abgeltung in Geld, Stunden müssen zeitnah genommen werden. Pauschalabgeltung im Arbeitsvertrag ("Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"): nach BAG nur wirksam, wenn klar geregelt (z. B. "bis zu 10 Überstunden/Monat sind abgegolten"). Generelle Pauschalklauseln ohne Obergrenze sind unwirksam. AT-Kräfte (außertariflich, Gehalt > 1,5× Tarif-Endstufe): hier Pauschalabgeltung üblich und meist wirksam. Beweispflicht: Wer Überstunden vergütet haben will, muss Anzahl, Anordnung und Notwendigkeit beweisen. Eigene Aufzeichnungen führen, AG-Mails archivieren! BAG 2022 erleichtert Beweisführung durch Verpflichtung zur AG-Zeiterfassung. Verjährung: 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend mit Schluss des Jahres. Tarifverträge können Ausschlussfristen von 3-6 Monaten vorsehen → Forderungen verfallen schneller! Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Muss ich Überstunden machen? +
Grundsätzlich nicht. Anordnung nur in Notfällen (§ 14 ArbZG, betriebliche Erfordernisse). Im Arbeitsvertrag oder Tarif kann Mehrarbeit zumutbar sein. Verweigerungsrecht bei Gefahr für Gesundheit, familiärer Notlage, fehlender Bezahlung.
Werden Überstunden bezahlt? +
Wenn vertraglich oder tariflich vereinbart: ja, oft mit Zuschlag (25-50 %). Ohne Vereinbarung: 1:1-Vergütung üblich. Pauschalabgeltung im Vertrag nur wirksam mit klarer Obergrenze (z. B. "bis 10 h/Monat"). Bei AT-Kräften meist abgegolten.
Was bedeutet Freizeitausgleich? +
Statt Auszahlung: Stundenkonto, das später durch freie Tage abgebaut wird. Vorteil: keine Steuern auf Stunden. Nachteil: Stunden "verfallen" wenn Stundenkonto geschlossen, bei Kündigung Abgeltung in Geld.
Wie weise ich Überstunden nach? +
Eigene Zeitaufzeichnung (Kalender, App, Excel) führen. Mails von AG archivieren, in denen Mehrarbeit angeordnet wird. Seit BAG 2022 ist AG zur Zeiterfassung verpflichtet – Anforderung der Aufzeichnungen möglich.
Verjähren Überstunden-Ansprüche? +
Standard 3 Jahre nach BGB § 195. Aber: Tarifverträge oft 3-6 Monate Ausschlussfrist. Bei Verlassen der Firma alle Stunden sofort einfordern, sonst ggf. nicht mehr durchsetzbar. Schriftlich!
Was bei pauschaler Abgeltungsklausel? +
Nur wirksam mit konkreter Obergrenze ("bis zu X h/Monat sind mit Gehalt abgegolten"). Klauseln wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nach BAG-Rechtsprechung unwirksam → Anspruch auf Auszahlung.