KfW 455-B Barrierereduzierung 2026 berechnen
Bad bodengleich, Treppenlift, Türverbreiterung – KfW 455-B fördert mit 10 %. Plus Pflegekasse zahlt zusätzlich.
Erklärung
Das KfW-Programm 455-B 'Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung in selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Es ist altersunabhängig – auch junge Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder vorausschauende Eigentümer können beantragen. Förderhöhe 2026: 10 % der Investitionskosten, gestaffelt nach zwei Stufen. Stufe 1 (Einzelmaßnahmen): max. 2.500 € Zuschuss bei 25.000 € förderfähigen Kosten. Stufe 2 (Standard 'Altersgerechtes Haus"): max. 6.250 € Zuschuss bei 50.000 € Kosten – nur wenn das gesamte Gebäude den KfW-Standard erfüllt (mehrere Maßnahmen aus dem Katalog umgesetzt). Mindest-Investition 6.000 € (Einzelmaßnahmen) bzw. 12.000 € (Standard). Förderfähige Maßnahmen (Auswahl): bodengleiche Dusche, höhenverstellbare Bad-Ausstattung, Verbreiterung von Türen, Schwellenabbau, Treppenlifte, Plattformlifte, Aufzüge, Rampen, behindertengerechte Bodenbeläge, Smart-Home für barrierearme Bedienung, Wohnraumanpassung für Sehen/Hören (Lichtsignal-Anlagen), Eingangsbereich barrierefrei. Voraussetzungen: Bestandsgebäude oder Neubau (Erstbezug bis 2 Jahre), Antrag VOR Beauftragung über KfW-Zuschussportal, Fachunternehmer (keine Eigenleistung), unbare Zahlung. Mieter mit Vermieterzustimmung antragsberechtigt. Kombinierbar mit Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI: bei vorhandenem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse zusätzlich bis 4.180 € pro Maßnahme. Wichtig: keine Doppelförderung für identische Position – Pflegekasse zahlt für nicht von KfW geförderten Anteil. Beispiel: bodengleiche Dusche 15.000 €, KfW-Zuschuss 1.500 €, Pflegekasse 4.180 €, Eigenanteil 9.320 €. Antragsablauf KfW: Online im Zuschussportal, Identifikation, Antrag mit Kostenvoranschlag, Bewilligung 4-8 Wochen, Umsetzung innerhalb 12 Monate, Verwendungsnachweis hochladen, Auszahlung. Pflegekassen-Antrag separat bei der Pflegekasse mit Bestätigung Pflegegrad und Maßnahmebeschreibung. Steuerlich: Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung absetzbar, falls medizinische Notwendigkeit (Bestätigung Arzt) – bei Pflegegrad meist gegeben. Programm-Konditionen können sich ändern, vor Antrag prüfen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt? +
Eigentümer (selbstgenutzt oder vermietet), Mieter mit Vermieterzustimmung. Altersunabhängig – auch junge Familien dürfen vorbeugend für Eltern oder mit Bezug zu Mobilitätseinschränkungen beantragen.
Wie hoch ist die Pflegekassen-Förderung? +
Bis 4.180 € pro 'Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds" nach § 40 SGB XI. Mehrfach möglich, wenn Pflegegrad sich verschlechtert. Antrag bei Pflegekasse mit Bestätigung Pflegegrad.
Welche Maßnahmen sind förderfähig? +
Bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Schwellenabbau, Treppenlift, Aufzüge, Rampen, Smart Home für Barrierearmut, Bad-Anpassungen. Liste in KfW-Merkblatt 455-B.
Was ist Standard 'Altersgerechtes Haus'? +
Mehrere KfW-Mindestanforderungen erfüllt: stufenloser Eingang, schwellenarme Innentüren, mindestens 80 cm Türbreite, ein Sanitärbereich barrierefrei, Bewegungsflächen 1,20×1,20 m. Dann max. 6.250 € statt 2.500 €.
Steuerlich absetzbar? +
Eigenanteil bei medizinischer Notwendigkeit (Pflegegrad oder Arztbescheinigung) als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Sonst § 35a EStG (Handwerkerleistungen, 20 % auf Lohn).
Programm aktiv 2026? +
Programm wurde mehrfach gestoppt/wieder geöffnet je nach Haushaltsmittel. Aktualität auf kfw.de prüfen, vor Antrag Status checken. 2024/25 zeitweise nur eingeschränkt verfügbar.