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Finanzen

KfW 455-E Einbruchschutz 2026 berechnen

Mehr Sicherheit zu Hause: KfW bezuschusst Einbruchschutz-Maßnahmen ab 500 €. Berechne deine Förderung.

Einbruchhemmende Türen RC 2/3, Fenster, Alarmanlage, Smart Home

Ergebnis
Zuschuss KfW 455-E
Förderquote
Eigenanteil

Erklärung

Das KfW-Programm 455-E (Investitionszuschuss Einbruchschutz) fördert seit Jahren Sicherheitsmaßnahmen in selbstgenutzten Wohngebäuden. Es ist eines der wenigen KfW-Zuschuss-Programme, die unabhängig von energetischer Sanierung wirken und auch von Mietern beantragt werden können (mit Vermieterzustimmung). Förderhöhe 2026: stufenweise – 20 % auf die ersten 1.000 € (= 200 € Zuschuss), 10 % auf die folgenden 14.000 € (= max. 1.400 € zusätzlich), insgesamt max. 1.600 € Zuschuss bei 15.000 € Investitionsvolumen. Mindest-Investition: 500 €. Förderfähige Maßnahmen: einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren (DIN EN 1627 ff., RC 2 oder höher), Nachrüstsysteme an Türen und Fenstern (Pilzkopfverriegelung, Bandseitensicherung, Schließzylinder mit Aufbohrschutz), einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren RC 2+, Garagentore und Nebeneingangstüren, Gitter, Rolläden mit Hochschiebehemmung, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen, biometrische und elektronische Schließsysteme. Smart-Home-Anwendungen für Sicherheit (Bewegungsmelder, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmsysteme). Voraussetzungen: Bestandsgebäude (kein Neubau), selbstgenutzter Wohnraum, Maßnahme durch Fachunternehmen ausgeführt (keine Eigenleistung), Antrag VOR Beauftragung bei KfW im Zuschussportal, unbare Zahlung. Bagatellgrenze 500 € Investition. Antragsweg: KfW-Zuschussportal online, identifizieren über VideoIdent oder PostIdent, Antrag stellen, Bewilligung (typisch 4-8 Wochen), Maßnahme umsetzen, Verwendungsnachweis hochladen, Auszahlung. Mieter brauchen Vermieterzustimmung schriftlich. Kombinierbar mit § 35a EStG (Handwerker-Bonus) für nicht geförderten Eigenanteil – hier 20 % auf Lohn, max. 1.200 €. Auch barrierefrei-Maßnahmen (KfW 455-B) kann parallel laufen für andere Maßnahmen. Wichtig: Aktualität prüfen – das Programm wurde mehrfach gestoppt und neu aufgesetzt, je nach Haushaltslage. 2024/25 lief es eingeschränkt, 2026 voraussichtlich wieder regulär. Programm-Konditionen können sich ändern, vor Antrag prüfen.

Z = 200 + 0{,}1 \cdot \max(0, K - 1.000)

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen sind förderfähig? +

Einbruchhemmende Türen/Fenster RC 2+, Pilzkopfverriegelung, Aufbohrsicherer Schließzylinder, Alarmanlage, Bewegungsmelder, Smart-Home für Sicherheit. Übersicht in KfW-Merkblatt 455-E.

Wie viel Zuschuss gibt's max? +

Max. 1.600 € bei 15.000 € Investition: 200 € (20 % auf erste 1.000 €) + 1.400 € (10 % auf weitere 14.000 €). Mindest-Investition 500 €.

Können Mieter beantragen? +

Ja, mit Vermieterzustimmung schriftlich. Mieter ist Antragsteller. Bei Auszug: Maßnahme bleibt meist im Objekt, Rückbau-Vereinbarung mit Vermieter regeln.

Reicht eine Tür mit normalem Schloss? +

Nein. KfW fordert Türen nach DIN EN 1627 (RC 2 mindestens), Fachunternehmer-Bestätigung. Pilzkopfverriegelungen und aufbohrsichere Zylinder sind als Nachrüstung möglich.

Kombinierbar mit Handwerker-Bonus? +

Ja. Für den Eigenanteil (nach Abzug KfW-Zuschuss) kannst du § 35a EStG nutzen: 20 % auf Lohnkosten, max. 1.200 € pro Jahr. Doppelt für dieselbe Rechnung nicht.

Wie lange dauert Antrag? +

Online über KfW-Zuschussportal 4-8 Wochen Bewilligung. Nach Maßnahme Verwendungsnachweis hochladen, Auszahlung 4-6 Wochen später. Identifizierung VideoIdent/PostIdent kann verzögern.

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