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Finanzen

Betreuungsgeld: 150 €/Monat (abgeschafft 2015)

Das Betreuungsgeld ('Herdprämie') gab es 2013–2015 mit 100–150 €/Monat für Eltern, die ihr Kind nicht in die Kita gaben. 2015 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Dieser Rechner zeigt historische Beträge.

Möglich vom 15.–36. Lebensmonat des Kindes

Ergebnis
Historischer Gesamtbetrag
Pro Monat
Hinweis

Erklärung

Das Betreuungsgeld war eine umstrittene Familienleistung in Deutschland von August 2013 bis Juli 2015. Es richtete sich an Eltern, die für ihr Kind im 15. bis 36. Lebensmonat KEINE öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nahmen. Höhe: anfangs 100 €/Monat, ab 1.8.2014 erhöht auf 150 €/Monat. Über die gesamte Bezugsdauer (22 Monate) konnten Eltern also bis zu 3.300 € ansammeln. Die Idee war, Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen Kita und Heimerziehung zu geben. Kritiker (FDP, Grüne, SPD, Linke, viele Wissenschaftler) sprachen von 'Herdprämie' und befürchteten negative Effekte auf Frauen-Erwerbstätigkeit und Bildungschancen von Kindern aus bildungsfernen Schichten. Die Hamburger Landesregierung klagte erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht: Mit Urteil vom 21. Juli 2015 (1 BvF 2/13) erklärte das BVerfG das Betreuungsgeldgesetz für nichtig – der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz, da die Förderung nicht der 'Wahrung der Rechtseinheit oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse' diente. Bestehende Bewilligungen wurden nicht zurückgefordert, aber Neuanträge waren ab Urteilsdatum nicht mehr möglich. Bayern führte sofort ein eigenes Landesbetreuungsgeld ein (150 €/Monat, später erweitert), Sachsen ebenfalls als Landeserziehungsgeld bis heute (Stand 2026 in Sachsen: 150–300 €). Andere Bundesländer haben keine vergleichbaren Leistungen. Aktuelle Alternativen 2026 für Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen: Elterngeld (max. 14 Monate Basis bzw. 28 Monate Plus), Kindergeld (250 €/Mon), Kinderzuschlag bei Geringverdienern (bis 297 €/Kind), Wohngeld, Bürgergeld als Aufstocker. Mütter/Väter-Renteneinheit (Mütterrente) erkennt die Erziehungszeit auch ohne Erwerbstätigkeit als rentenrelevant an (3 Jahre pro Kind). Für aktive Bezugsmöglichkeiten siehe die anderen Rechner. Diese historische Berechnung ist nur zu Vergleichs- oder Recherche-Zwecken – ein Anspruch besteht heute nicht mehr (außer in Bayern/Sachsen mit eigenen Landesregelungen). Bescheid der Behörde ist maßgeblich, ohne Gewähr.

BG_{historisch} = Monate \cdot Satz

Häufige Fragen

Gibt es das Betreuungsgeld noch? +

Nein, bundesweit seit 21.7.2015 nicht mehr (BVerfG-Urteil). Bayern hat ein eigenes Landesbetreuungsgeld (150 €/Mon), Sachsen Landeserziehungsgeld (150–300 €).

Warum wurde es abgeschafft? +

Bundesverfassungsgericht: Bundes-Gesetzgebungskompetenz fehlte. Politische Kritik: Frauen-Erwerbsanreize negativ, Bildungschancen für Kita-fern lebende Kinder. Keine echte Sachgründe für Bundeszuständigkeit.

Was bekomme ich heute, wenn ich mein Kind zu Hause betreue? +

Elterngeld (bis 14 Monate Basis / 28 Plus), Kindergeld (250 €/Kind), bei niedrigem Einkommen Kinderzuschlag und Wohngeld. Kein Bundes-Betreuungsgeld mehr.

Wer bekommt noch Geld in Bayern? +

Bayerisches Landesbetreuungsgeld 150 €/Monat im 15.-36. Lebensmonat, wenn Kind keine Kita-Förderung erhält. Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Gibt es Erziehungsgeld in Sachsen? +

Ja, das Sächsische Landeserziehungsgeld – 150 € (1. Kind), 200 € (2.), 300 € (3.+) für 5–9 Monate ab Ende des Elterngeld-Bezugs.

Wurde mein damaliges Betreuungsgeld zurückgefordert? +

Nein – das BVerfG ließ die bereits bewilligten und gezahlten Leistungen unangetastet. Nur ab Urteilstag waren Neubewilligungen ausgeschlossen.

Ist diese Berechnung verbindlich? +

Nein – rein historisch zur Information. Ein aktueller Anspruch besteht nur in Bayern und Sachsen über Landesleistungen. Bescheid der Landesbehörde ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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