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Finanzen

Bürgergeld-Rechner 2026: Anspruch schätzen

Schätze deinen monatlichen Bürgergeld-Anspruch 2026 nach Haushaltsgröße und Wohnkosten. Vereinfachte Berechnung – maßgeblich ist der Bescheid des Jobcenters.

Alleinstehend = 1, Paar = 2

Wird vom Jobcenter nur bis zur 'angemessenen" Höhe übernommen

Lohn nach Freibeträgen, Unterhalt, Kindergeld

Ergebnis
Geschätzter Anspruch
Regelbedarfe gesamt
Wohnkosten

Erklärung

Das Bürgergeld (SGB II) hat 2023 das frühere ALG II / Hartz IV ersetzt. Es sichert das soziokulturelle Existenzminimum für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Die Regelsätze 2026 (vorläufige Werte, abhängig vom Beschluss der Bundesregierung): Alleinstehende: 563 €, Paare je: 506 €, sonstige Erwachsene im Haushalt (z.B. erwachsenes Kind): 451 €, Kinder 0–5 Jahre: 357 €, Kinder 6–13 Jahre: 390 €, Jugendliche 14–17: 471 €. Hinweis: Da die Bürgergeld-Anpassung 2024 ausgesetzt wurde (Nullrunde), bleiben 2026er Sätze ggf. nahe an den 2024er Werten. Maßgeblich ist die jährliche Verordnung. Zusätzlich werden 'Bedarfe für Unterkunft und Heizung" (KdU) übernommen – aber nur in 'angemessener" Höhe. Was angemessen ist, legt die Kommune in einer Mietobergrenze fest (variiert stark: München erlaubt für 1 Person ca. 700 € Bruttokaltmiete, ländliche Regionen oft 350–500 €). Die ersten 12 Monate gilt eine 'Karenzzeit" – tatsächliche Wohnkosten werden auch über Angemessenheit übernommen. Vermögensfreibeträge: 40.000 € Schonvermögen für die erste Person, +15.000 € für jede weitere im Haushalt (in der Karenzzeit). Selbstgenutzte Immobilie ist geschützt, wenn 'angemessen groß". Einkommen wird angerechnet nach Freibeträgen: Erste 100 € (Grundfreibetrag) anrechnungsfrei, 100–520 € zu 80 % anrechenbar (20 % freigestellt), 520–1000 € zu 70 %, ab 1000 € zu 90 % anrechenbar. Kindergeld zählt voll als Einkommen des Kindes. Wichtig: Diese Berechnung ist eine grobe Schätzung. Die tatsächliche Höhe hängt von Mehrbedarfen (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung), Sanktionen, Mietobergrenzen der Kommune und individuellen Lebensumständen ab. Maßgeblich ist allein der Bescheid des Jobcenters.

\text{Anspruch} = \text{Regelbedarfe} + \text{Wohnkosten} - \text{Einkommen}

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026? +

Voraussichtlich: Alleinstehende 563 €, Paare je 506 €, Kinder 0–5 J. 357 €, 6–13 J. 390 €, 14–17 J. 471 €. Da 2024 die Anpassung pausiert wurde, kann der konkrete Wert 2026 abweichen – maßgeblich ist die Verordnung des Bundesministeriums.

Werden Wohnkosten voll übernommen? +

In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) ja, danach nur bis zur lokalen Mietobergrenze ('Angemessenheit"). Die Grenze variiert je nach Stadt und Haushaltsgröße. Bei zu hoher Miete: 6 Monate Frist zur Kostensenkung.

Wie viel darf ich dazuverdienen? +

Die ersten 100 €/Monat sind anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Von 100–520 € werden 20 % freigestellt, 520–1.000 € werden 30 % freigestellt, ab 1.000 € nur noch 10 %. Schüler/Studenten/Azubis haben höhere Freibeträge.

Welches Vermögen darf ich haben? +

In der Karenzzeit (12 Monate): 40.000 € für die 1. Person, +15.000 € pro weiterer Person. Danach: 15.000 €/Person. Selbstgenutzte Immobilie geschützt, wenn angemessen groß (~80 m² für 2, +20 m² je Person).

Habe ich Anspruch auf Bürgergeld trotz Job? +

Möglich als 'Aufstocker". Wenn dein Einkommen nach Freibeträgen den Bedarf nicht deckt, zahlt das Jobcenter die Differenz. Beim Mindestlohn 13,90 € × Vollzeit reicht es bei kleiner Familie meist nicht aus, um Bürgergeld auszuschließen.

Ist der berechnete Wert verbindlich? +

Nein – das ist eine vereinfachte Schätzung. Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangere, Behinderung), kommunale Mietobergrenzen, Einkommensfreibeträge im Detail und Sanktionen sind nicht abgebildet. Der Bescheid des Jobcenters ist maßgeblich. Werte ohne Gewähr, ersetzt keine Sozialberatung.

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