Mindestlohn-Rechner 2026: 13,90 €/h
Berechne aus deinen Wochenstunden den Brutto-Monatslohn nach dem gesetzlichen Mindestlohn 2026 von 13,90 €/h – inklusive Minijob-Grenze und Status-Hinweisen.
Erklärung
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt 2026 auf 13,90 €/h und 2027 auf 14,60 €/h (Beschluss der Mindestlohnkommission Juni 2025). Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im oberen Mittelfeld – aber unter Luxemburg (16,16 €) und den Niederlanden (14,06 €). Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, mit wenigen Ausnahmen: Pflichtpraktika während Studium/Ausbildung, freiwillige Praktika bis 3 Monate, Auszubildende (eigene Mindestvergütung) und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten der Wiedereingliederung. Branchenmindestlöhne (z.B. Pflege, Bau, Reinigung) liegen oft höher und sind vorrangig: Pflegemindestlohn 2026: ungelernt 16,10 €/h, qualifizierte Kraft 17,35 €/h, Pflegefachkraft 20,50 €/h. Bauhauptgewerbe: ab 14,30 €/h. Minijob-Grenze 2026: 556 €/Monat = ca. 40 h/Monat (10 h/Woche bei Mindestlohn). Steigt der Mindestlohn, wird die Stundenzahl im Minijob automatisch reduziert, wenn das Gehalt nicht angehoben wird. Werkstudenten dürfen vorlesungszeitlich max. 20 h/Woche arbeiten – darüber fallen volle Sozialabgaben an, der Werkstudenten-Status (nur Rentenversicherung) entfällt. In den Semesterferien sind bis zu 26 Wochen mehr als 20 h/Woche erlaubt. Steuern: Vom Brutto-Mindestlohn gehen je nach Steuerklasse Lohnsteuer und Soli ab. Bei einem Single (Steuerklasse I) mit 40 h/Woche zu 13,90 € (rund 2.408 € brutto) bleiben netto ca. 1.700 € übrig – nach 20,5 % Sozialabgaben und ca. 7 % Lohnsteuer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? +
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1.1.2026: 13,90 €/h. Ab 1.1.2027: 14,60 €/h. Festgelegt von der Mindestlohnkommission im Juni 2025.
Was ist die Minijob-Grenze 2026? +
556 €/Monat. Sie ist seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (10 h/Woche × 4,33 Wochen × Mindestlohn). Bei 13,90 €/h: max. 40 h/Monat = ca. 9,25 h/Woche.
Gilt der Mindestlohn für alle? +
Nein. Ausnahmen: Pflichtpraktika in Ausbildung/Studium, freiwillige Praktika bis 3 Monate, Auszubildende (eigene Mindestvergütung), Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten Wiedereingliederung. Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung.
Was ist der Werkstudenten-Status? +
Studierende, die neben dem Studium arbeiten, zahlen nur Rentenversicherungsbeiträge (9,3 %), wenn sie während der Vorlesungszeit max. 20 h/Woche arbeiten. In Semesterferien und am Wochenende dürfen es mehr sein.
Bekomme ich bei Mindestlohn Sonderzahlungen? +
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind keine gesetzliche Pflicht, aber wenn vom Tarif/Vertrag vorgesehen, müssen sie auf den Mindestlohn aufgeschlagen werden. Mindestlohn ist als Bruttogeld pro Arbeitsstunde definiert.
Was ist der Unterschied zu Branchenmindestlöhnen? +
Pflege, Bau, Reinigung u.a. haben höhere, branchenspezifische Mindestlöhne (Allgemeinverbindlich gemäß AEntG). Diese gehen vor und sind für alle Beschäftigten der Branche bindend.