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Steuern

Doppelte Haushaltsführung: Werbungskosten berechnen

Wenn du aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhältst, kannst du Miete, Fahrten und Verpflegung absetzen. Berechne deine Werbungskosten.

Max. 1.000 €/Monat absetzbar

1 Heimfahrt/Woche absetzbar mit 0,30 €/km Entfernung

Verpflegungsmehraufwand 28 €/Tag bei >8h

Ergebnis
Miete absetzbar
Fahrtkosten Heimfahrten
Verpflegungspauschale (erste 3 Monate)
Werbungskosten gesamt

Erklärung

Die doppelte Haushaltsführung (DHF) ist eine bedeutende Werbungskostenposition für Pendler, die aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung beziehen müssen. Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG: 1) Du unterhältst aus beruflichen Gründen außerhalb des Hauptwohnsitzes eine Zweitwohnung, 2) Hauptwohnsitz ist Mittelpunkt der Lebensinteressen (eigener Hausstand mit finanzieller Beteiligung an den Kosten, mind. 10 %), 3) der Hauptwohnsitz darf nicht zu nah am Beschäftigungsort liegen. Absetzbar sind: a) Mietkosten der Zweitwohnung (Kaltmiete + Nebenkosten + Strom + ggf. Stellplatz), aber gedeckelt auf 1.000 € pro Monat (seit 2014). Erste Einrichtung der Zweitwohnung (Möbel, Einbauküche, Hausrat) bis 5.000 € sofort als notwendige Mehraufwendungen, darüber AfA. b) Wöchentliche Familienheimfahrten – eine pro Woche mit der Pendlerpauschale (0,30 € erste 20 km, 0,38 € ab 21. km, einfache Strecke). Statt der wöchentlichen Heimfahrt können auch Telefonkosten geltend gemacht werden (15 Minuten pro Woche), aber praktisch unbedeutend. c) Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate nach Bezug der Zweitwohnung: 28 € pro vollem Tag (>24h Abwesenheit), 14 € für An-/Abreisetage (>8h). Nach 3 Monaten entfällt die Pauschale komplett (Sperrfrist von 4 Wochen Unterbrechung führt zu Neubeginn). d) Umzugskosten zur Zweitwohnung. Wichtig: Hauptwohnsitz muss eigener Hausstand sein – ein Kinderzimmer bei den Eltern reicht nicht (außer bei Berufsstart, Ausbildungsende). Bei verheirateten Personen ist die Hauptwohnung meist die Familienwohnung, da klarer Lebensmittelpunkt. Bei Ledigen kritisch: regelmäßiger Aufenthalt, soziale Bindungen, finanzielle Beteiligung an Hauptwohnungskosten (mind. 10 %). Tipp: Lückenlose Dokumentation (Mietvertrag, Mietzahlungen, Tankquittungen oder Fahrtnachweise, Wohnungsanmeldung). Kombination mit Pendlerpauschale für die Tage am Beschäftigungsort (von Zweitwohnung zur Arbeit) ist möglich. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{WK} = \min(\text{Miete}, 1000) \cdot \text{Monate} + \text{Heimfahrten} + \text{Verpfleg.}

Häufige Fragen

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor? +

Wenn du aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung bewohnst und außerhalb davon einen eigenen Hausstand führst (mind. 10 % Kostenbeteiligung), der Lebensmittelpunkt bleibt.

Wie hoch ist die Mietkostengrenze? +

Maximal 1.000 € pro Monat für die Zweitwohnung (Kaltmiete + Nebenkosten + Stellplatz). Höhere Mieten werden gekappt. Erste Einrichtung bis 5.000 € extra absetzbar.

Wie viele Heimfahrten? +

Eine Familienheimfahrt pro Woche mit der vollen Pendlerpauschale (einfache Strecke!). Mehr Fahrten gehen nur als private Sphäre durch und sind nicht absetzbar.

Verpflegungspauschale wie lange? +

Nur in den ersten 3 Monaten nach Bezug der Zweitwohnung. Bei Unterbrechung von mind. 4 Wochen beginnt die 3-Monats-Frist neu. Sätze: 28 € voller Tag, 14 € An-/Abreise.

Was ist eigener Hausstand? +

Eigene Wohnung (Eigentum oder Miete), in der du finanziell signifikant (mind. 10 %) beteiligt bist und die Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt. Bei Ehepaar typisch die Familienwohnung.

Steuerersparnis – wie viel? +

Bei 800 € Miete, 12 Monaten, 200 km Entfernung, 4 Heimfahrten/Monat, 90 Tagen Verpflegungspausch ergeben sich rund 16.800 € Werbungskosten. Bei 42 % Grenzsatz = ca. 7.000 € Steuerersparnis.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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