Verpflegungsmehraufwand-Rechner: 14 € / 28 € Inland
Berechne deine Verpflegungspauschale für Dienstreisen oder doppelte Haushaltsführung. 14 € für An-/Abreisetage, 28 € für volle Tage.
Erklärung
Der Verpflegungsmehraufwand (Verpflegungspauschale) ist eine Werbungskostenposition für berufliche Reisen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte. Im Inland gelten seit 2020 zwei Sätze: 28 € für jeden vollen Kalendertag (mind. 24 Stunden Abwesenheit), 14 € für An- und Abreisetage einer mehrtägigen Reise oder eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Bei Reisen unter 8 Stunden gibt es keine Pauschale. Die Höhe ist pauschal – egal, was tatsächlich für Essen ausgegeben wurde. Belegnachweis nicht erforderlich, nur Reisedauer. Im Ausland gelten Pauschalen nach BMF-Tabelle, jedes Land hat individuelle Sätze. Beispiele für 2026 (volle Tage / An-Abreise): Österreich 48/32, Frankreich (Paris) 64/43, Schweiz 64/43, USA New York 66/44, USA generell ab 60/40, UK London 75/50, Japan Tokyo 78/52. Entscheidend ist der Ort, an dem die Person zu Beginn des Tages war. Mahlzeitenkürzung: Stellt der Arbeitgeber oder die Buchung Mahlzeiten unentgeltlich zur Verfügung, wird die Pauschale gekürzt. Frühstück: -20 % der vollen Tagespauschale (Inland: -5,60 €). Mittag-/Abendessen: -40 % je Mahlzeit (Inland: -11,20 €). Beispiel Hotel mit Frühstück + Geschäftsessen (Mittag) am Vollen Tag: 28 € - 5,60 € - 11,20 € = 11,20 €. Bei 3 Mahlzeiten gestellt: Pauschale entfällt komplett. 3-Monats-Frist: Bei Tätigkeit am gleichen Auswärtsort entfällt die Pauschale nach 3 Monaten. Unterbrechung von mind. 4 Wochen lässt die Frist neu beginnen. Bei doppelter Haushaltsführung gleiche 3-Monats-Regel. Wichtig zu unterscheiden: Verpflegungsmehraufwand auf Geschäftsreisen ist Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige); der Arbeitgeber kann steuerfrei in dieser Höhe erstatten – darüber hinaus wird Lohnsteuer fällig. Tipp: Genaue Aufzeichnung der Reisetage mit Beginn-/Endzeit, gestellte Mahlzeiten dokumentieren. Bei Konferenzen oft Mittagessen gestellt – nicht vergessen abzuziehen. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pauschale im Inland? +
28 € für volle Tage (mind. 24 h Abwesenheit), 14 € für An-/Abreisetage oder eintägige Reisen mit über 8 h. Unter 8 h gibt es keine Pauschale.
Was ist die Mahlzeitenkürzung? +
Stellt Arbeitgeber/Hotel/Veranstalter Mahlzeiten kostenlos: Frühstück -20 %, Mittag/Abendessen jeweils -40 % der vollen Tagespauschale. Bei 3 Mahlzeiten gestellt entfällt die Pauschale ganz.
Auslandsreisen – wo finde ich die Sätze? +
BMF-Schreiben mit Auslandsreisekostentabelle, jährlich aktualisiert. Sätze pro Land/Stadt unterschiedlich, oft über Inlandssätzen wegen höherer Lebenshaltungskosten.
Was ist die 3-Monats-Frist? +
Tätigkeit am gleichen Auswärtsort: Verpflegungspauschale nur in den ersten 3 Monaten. Bei Unterbrechung mind. 4 Wochen beginnt die Frist neu.
Brauche ich Belege? +
Nein. Pauschale ist eine Pauschale – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Aber: Reisedauer und Reiseweg sollten belegbar sein (Tickets, Hotelrechnung, Reisekostenabrechnung).
Erstattung durch Arbeitgeber? +
Steuerfrei bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschale. Höhere Erstattungen sind steuer- und beitragspflichtig (Arbeitslohn). Wer keine Erstattung bekommt, kann die Pauschale als Werbungskosten ansetzen.
Ist mein Ergebnis verbindlich? +
Nein. Vereinfachte Schätzung mit Beispielsätzen. Auslandstabelle prüfen. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.