1-Prozent-Regelung: Geldwerter Vorteil Firmenwagen berechnen
Berechne den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil deines Firmenwagens nach der pauschalen 1-Prozent-Regelung - inklusive E-Auto-Reduzierung.
Erklärung
Die 1-Prozent-Regelung ist die pauschale Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Firmenwagens (alternativ: Fahrtenbuch). Sie ist einfach, weil keine Aufzeichnung notwendig ist - aber bei niedriger Privatnutzung oft teurer als ein Fahrtenbuch. Berechnung Verbrenner: Privatnutzung 1 Prozent vom Bruttolistenpreis pro Monat, also 12 Prozent pro Jahr. Plus Zuschlag fuer den Weg zur ersten Taetigkeitsstaette: 0,03 Prozent vom Listenpreis pro Kilometer einfacher Entfernung pro Monat (also 0,36 Prozent pro Jahr). Beispiel: 45.000 Euro Listenpreis, 25 km Arbeitsweg. 1 Prozent mal 45.000 Euro mal 12 gleich 5.400 Euro plus 0,03 Prozent mal 45.000 Euro mal 25 km mal 12 gleich 4.050 Euro - macht 9.450 Euro geldwerten Vorteil pro Jahr oder 787 Euro pro Monat. Bei 35 Prozent Grenzsteuersatz: 3.308 Euro Steuerlast pro Jahr. Bruttolistenpreis: Es zaehlt der inlaendische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung INKLUSIVE Sonderausstattung und Mehrwertsteuer - egal welcher Rabatt tatsaechlich beim Kauf gewaehrt wurde. Auch bei Gebrauchtwagen wird der urspruengliche Neupreis angesetzt. Standardausstattung wie Klimaanlage, Navi, Sitzheizung zaehlt mit. Gerundet wird auf volle 100 Euro abgerundet. E-Auto-Vorteil (Foerderung der Elektromobilitaet): Reine E-Autos mit Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro werden mit nur 0,25 Prozent versteuert (also Viertel-Versteuerung) - das gilt seit 2024 fuer Neuzulassungen ab 2024, vorher Grenze 60.000 Euro. E-Autos ueber 70.000 Euro und Plug-in-Hybride mit Mindestreichweite 80 km elektrisch oder maximal 50 g CO2 pro km: 0,5 Prozent. Diese reduzierten Saetze gelten auch fuer den 0,03-Prozent-Zuschlag pro km, der entsprechend auf 0,015 oder 0,0075 Prozent sinkt. 0,002-Prozent-Variante: Wer den Firmenwagen weniger als 15 Tage pro Monat fuer den Arbeitsweg nutzt, kann statt der 0,03-Prozent-Pauschale eine taggenaue Versteuerung mit 0,002 Prozent pro km und Tag waehlen - vorteilhaft bei Homeoffice oder Kombination mit Bahn. Voraussetzungen 1-Prozent-Regel: Das Fahrzeug wird zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt - sonst geht nur Fahrtenbuch. Bei Selbststaendigen kann das Finanzamt einen Nachweis verlangen. Vergleich Fahrtenbuch: Lohnt bei niedriger Privatnutzung unter 25 Prozent oder teuren Fahrzeugen.
Häufige Fragen
Was ist der Bruttolistenpreis? +
Der inlaendische Listenpreis zum Tag der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer. Tatsaechliche Rabatte werden NICHT beruecksichtigt - auch nicht bei Gebrauchtwagen oder Reimporten.
Warum so hoher Steuervorteil bei E-Autos? +
Politische Foerderung der Elektromobilitaet: Reine E-Autos bis 70.000 Euro werden mit 0,25 Prozent statt 1 Prozent versteuert. Beispiel: 50.000 Euro E-Auto - geldwerter Vorteil nur 1.500 Euro statt 6.000 Euro pro Jahr.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt 1-Prozent-Regel? +
Bei niedriger Privatnutzung (unter 25 Prozent), teurem Fahrzeug oder kurzem Arbeitsweg. Faustregel: Bei Listenpreis ueber 60.000 Euro und Privatnutzung unter 30 Prozent fast immer guenstiger - nachrechnen lohnt.
Was ist die 0,002-Prozent-Methode? +
Alternative zur 0,03-Prozent-Pauschale: Wer weniger als 15 Tage pro Monat zur Arbeitsstaette faehrt, kann pro tatsaechlichem Fahrtag 0,002 Prozent vom Listenpreis pro km versteuern. Vorteil bei Homeoffice oder Bahn-Kombination.
Gilt die 1-Prozent-Regel auch fuer Selbststaendige? +
Ja, sofern der Wagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird (Nachweis kann verlangt werden). Bei betrieblicher Nutzung 10 bis 50 Prozent: nur Fahrtenbuch oder Schaetzungsmethode. Unter 10 Prozent: Privatvermoegen, Reisekostensatz.
Wird der Listenpreis aktualisiert? +
Nein - massgeblich ist der Listenpreis zum Tag der Erstzulassung. Auch bei Gebrauchtwagen oder Re-Import gilt der urspruengliche deutsche Bruttolistenpreis zur Erstzulassung als Berechnungsbasis.