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Energie & Förderung

EEG-Einspeisevergütung 2026 berechnen

Berechne deinen jährlichen Einspeise-Erlös aus der PV-Anlage. Mit aktuellen EEG-Sätzen 2026 für Teil- und Volleinspeisung.

Bei Teileinspeisung: Erzeugung minus Eigenverbrauch

Ergebnis
Einspeisesatz
Erlös pro Jahr
Erlös über 20 Jahre

Erklärung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert PV-Anlagenbetreibern für 20 Jahre einen festen Vergütungssatz pro eingespeiste kWh. Stand 2026 (auf Basis EEG 2023, halbjährliche Degression um ca. 1 %): Teileinspeisung (Standardfall, Eigenverbrauch + Überschuss ins Netz): bis 10 kWp 7,94 ct/kWh, bis 40 kWp 6,88 ct/kWh, bis 100 kWp 5,62 ct/kWh. Volleinspeisung (gesamter Strom ins Netz, kein Eigenverbrauch): bis 10 kWp 12,60 ct/kWh, bis 40 kWp 10,56 ct/kWh. Wichtig: Bei Anlagen über 10 kWp gilt der höhere Satz nur für die ersten 10 kWp anteilig, der Rest mit niedrigerem Satz (gemittelter Vergütungssatz). Beispiel 12-kWp-Anlage Teileinspeisung: 10 kWp × 7,94 ct + 2 kWp × 6,88 ct = (10 × 7,94 + 2 × 6,88) / 12 = 7,76 ct/kWh gemittelt. Volleinspeisung muss VOR Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden. Sie lohnt nur, wenn der Eigenverbrauch sehr niedrig ist (z.B. zweite Anlage auf der Scheune). Wechsel zwischen den Varianten ist jährlich zum 1. Januar möglich. Vergütungsdauer: 20 Volle Kalenderjahre + Inbetriebnahmejahr. Eine Anlage 2026 in Betrieb genommen wird also bis Ende 2046 vergütet. Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt fix für die gesamten 20 Jahre. Anmeldung: Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur binnen 1 Monat nach Inbetriebnahme – Pflicht. Anschluss durch zertifizierten Elektriker. Netzbetreiber ist verpflichtet, jeden PV-Strom abzunehmen und zu vergüten. Auszahlung: monatlich (bei größeren Anlagen) oder jährlich (kleine Anlagen). Steuer: Seit 2023 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp ertragsteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), Mehrwertsteuer entfällt durch Nullsatz beim Kauf (§ 12 Abs. 3 UStG). Direktvermarktung: Ab 100 kWp Pflicht, dann Marktprämie statt Festvergütung. Für EFH-Anlagen nicht relevant. Tipp: Wenn ein Speicher die Eigenverbrauchsquote auf 70 % drückt, sinkt der Einspeise-Erlös, aber die Eigenverbrauchsersparnis (32 ct vs. 7,94 ct) gleicht das mehrfach aus. Die Einspeisevergütung allein lohnt heute nicht mehr für die wirtschaftliche Auslegung – Eigenverbrauchsoptimierung ist Pflicht.

\text{Erlös} = \text{Einspeisemenge} \cdot \text{Vergütungssatz}

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026? +

Bei Anlagen bis 10 kWp: Teileinspeisung 7,94 ct/kWh, Volleinspeisung 12,60 ct/kWh. Größere Anlagen weniger. Werte sinken halbjährlich um ca. 1 % durch Degression.

Wie lange wird die Vergütung gezahlt? +

20 volle Kalenderjahre nach Inbetriebnahme plus das Inbetriebnahmejahr. Eine Anlage von 2026 wird bis Ende 2046 vergütet, mit dem Satz zum Inbetriebnahmezeitpunkt fixiert.

Lohnt sich Volleinspeisung? +

Selten. Eigenverbrauch (32 ct/kWh Ersparnis) lohnt mehr als der Volleinspeisesatz (12,60 ct). Volleinspeisung nur sinnvoll bei zweiter Anlage ohne Verbraucher (Scheunendach, Garagendach).

Bei welcher Anlagengröße ändert sich der Satz? +

10 kWp und 40 kWp sind Sprungstellen. Über 10 kWp gilt der niedrigere Satz für den überschießenden Teil – der Mischsatz wird gewichtet berechnet. Über 100 kWp Direktvermarktungspflicht.

Muss ich die Einnahmen versteuern? +

Nein, seit 2023 sind Anlagen bis 30 kWp auf EFH/ZFH ertragsteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Auch keine MwSt durch Nullsteuer-Satz. Anmeldung beim Finanzamt entfällt, MaStR-Eintrag bleibt Pflicht.

Was passiert nach 20 Jahren EEG-Vergütung? +

Eintritt in den 'Post-EEG'-Modus. Möglichkeiten: 1) Weiternutzung mit Direktvermarktung (Strombörse, ca. 5–8 ct/kWh), 2) Anschluss an Direktvermarkter, 3) maximaler Eigenverbrauch + Speicher. Anlage läuft technisch oft 30+ Jahre.

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