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Steuern

Erbschaftsteuer-Rechner: Klasse + Freibetrag + Steuersatz

Berechne die Erbschaftsteuer auf einen geerbten Vermögenswert: Verwandtschaftsgrad bestimmt Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz.

Ehegatte 256.000 €, Kinder gestaffelt nach Alter

Ergebnis
Persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz
Erbschaftsteuer

Erklärung

Die Erbschaftsteuer in Deutschland richtet sich nach drei Steuerklassen, die durch das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bestimmt werden. Klasse I: Ehegatten/eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaft, nicht Schenkung). Klasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten. Klasse III: alle übrigen Personen, auch nichteheliche Lebensgefährten und Freunde. Die persönlichen Freibeträge sind hoch und gelten alle 10 Jahre erneut: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (bei verstorbenem Elternteil 400.000 €), Eltern 100.000 €, Klasse II und III nur 20.000 €. Zusätzlich gibt es Versorgungsfreibeträge: Ehegatte 256.000 €, Kinder altersgestaffelt von 52.000 € (bis 5 Jahre) bis 10.300 € (20-27 Jahre). Steuersätze in Klasse I steigen progressiv von 7 % (bis 75.000 €) bis 30 % (über 26 Mio €), Klasse II 15-43 %, Klasse III 30-50 %. Wichtige Privilegien: Das selbstgenutzte Familienheim ist für Ehegatten komplett steuerfrei, sofern sie es 10 Jahre weiter selbst bewohnen; Kinder erhalten die gleiche Begünstigung bis 200 m² Wohnfläche. Hausrat ist bis 41.000 € (Klasse I) bzw. 12.000 € (II/III) steuerfrei. Bei Betriebsvermögen greifen Verschonungsregeln (Regelverschonung 85 %, Optionsverschonung 100 % bei Lohnsumme + Halten). Tipp: Wer rechtzeitig schenkt, kann die Freibeträge alle 10 Jahre nutzen und so erhebliche Steuerlast vermeiden. Bei großem Vermögen lohnt sich frühzeitige Nachfolgeplanung mit Anwalt und Steuerberater. Ehegatten profitieren zusätzlich vom Zugewinnausgleich (steuerfrei) und können das Familienheim ohne Steuer erhalten. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{ErbSt} = (\text{Erbe} - \text{FB}) \cdot \text{Satz}

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehegatten? +

500.000 € persönlicher Freibetrag plus 256.000 € Versorgungsfreibetrag (gekürzt um Kapitalwert nicht steuerpflichtiger Renten/Versorgungsbezüge). Insgesamt oft über 700.000 € steuerfrei.

Wann ist das Familienheim steuerfrei? +

Für Ehegatten ohne Wertgrenze, wenn sie das Haus 10 Jahre selbst weiter bewohnen. Für Kinder bis 200 m² Wohnfläche, ebenfalls 10 Jahre Selbstnutzung erforderlich.

Wann wird Erbschaftsteuer fällig? +

3 Monate nach Anzeige des Erwerbs ans Finanzamt. Frist zur Anzeige: 3 Monate nach Kenntnis vom Erbfall. Bei Notar-Testament wird das Finanzamt automatisch informiert.

Können Schulden abgezogen werden? +

Ja, Nachlassverbindlichkeiten (Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten pauschal 15.000 €, Pflichtteile, Vermächtnisse) mindern den steuerpflichtigen Erwerb.

Was, wenn ich nichts zahlen kann? +

Stundung möglich, in Härtefällen bis 10 Jahre. Bei Betrieben sogar zinslos. Antrag beim Finanzamt – Zwangsverkauf von Erbe (z.B. Familienheim) wird vermieden.

Steuer in EU/Ausland? +

Doppelbesteuerungsabkommen regeln das nur teilweise. In manchen Fällen wird im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet. Komplex – immer Berater einschalten.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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