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Steuern

Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr

Berechne deine Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag im Homeoffice, gedeckelt auf 210 Tage im Jahr (= 1.260 €). Werbungskosten ohne Arbeitszimmer-Nachweis.

Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast

Ergebnis
Anrechenbare Tage
Homeoffice-Pauschale
Steuerersparnis bei 30 % Grenzsatz
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsatz

Erklärung

Die Homeoffice-Pauschale (offiziell: Tagespauschale für betriebliche/berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung) wurde 2020 wegen Corona eingeführt und ab 2023 dauerhaft verankert (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Sie beträgt 6 € pro Tag, an dem die Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, gedeckelt auf 1.260 € pro Jahr (= 210 Tage maximal). Großer Vorteil: Kein separates, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer nötig. Auch wer am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitet, bekommt die Pauschale. Berechtigt sind Arbeitnehmer (Werbungskosten) und Selbstständige (Betriebsausgaben). Wichtig: Nur Tage, an denen die Tätigkeit überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit) zu Hause stattfindet, zählen. Halbe Tage Homeoffice + halbe Tage Büro/Kunde ergeben keine Pauschale, sondern volle Pendlerpauschale für die Fahrt + ggf. Reisekosten. Einzige Ausnahme: Hat der Arbeitnehmer für die Tätigkeit dauerhaft kein anderes Arbeitsplatz (z.B. Außendienstler ohne Bürodachzimmer), darf er die Pauschale auch dann ansetzen, wenn er nur teilweise im Homeoffice arbeitet. Kombination: Homeoffice-Pauschale UND Pendlerpauschale am selben Tag ist nicht möglich. Auch keine Verpflegungspauschale am selben Tag im Homeoffice. Wenn ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist (separater Raum, ausschließlich beruflich), kann statt Pauschale auch der tatsächliche Aufwand abgesetzt werden – aber nur, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist (z.B. Selbstständige im Homeoffice). Ansonsten greift Jahrespauschale 1.260 € (gleich wie Homeoffice-Pauschale). Die Pauschale fällt unter den allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 €/Jahr – der wird automatisch gewährt. Erst wenn alle Werbungskosten zusammen über 1.230 € kommen, lohnt der Einzelnachweis. Tipp: Im Kalender exakte Tage tracken, Excel-Liste reicht als Nachweis. Bestätigung des Arbeitgebers über zugestandene Homeoffice-Tage hilfreich. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{HO} = \min(\text{Tage}, 210) \cdot 6 \text{ €}

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale? +

6 € pro Tag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet wird. Maximal 210 Tage = 1.260 € pro Jahr. Seit 2023 dauerhaft (vorher 5 € × 120 Tage = 600 €).

Brauche ich ein Arbeitszimmer? +

Nein. Die große Erleichterung: Die Pauschale gilt auch ohne separates Arbeitszimmer. Küchentisch, Wohnzimmer, Schlafzimmer-Schreibtisch – alles okay.

Pendler- und Homeoffice-Pauschale am selben Tag? +

Nein, ausgeschlossen. Pro Tag entweder Pendlerpauschale (Fahrt zur Arbeit) oder Homeoffice-Pauschale (überwiegend zu Hause). Sauberes Tagebuch führen.

Werbungskostenpauschbetrag beachten? +

Ja – jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch 1.230 €/Jahr. Lohnt sich nur, wenn deine gesamten Werbungskosten (HO-Pausch + Pendler + Arbeitsmittel + Fortbildung) zusammen über 1.230 € kommen.

Was zählt als Homeoffice-Tag? +

Tage, an denen die Tätigkeit überwiegend (>50 %) in der eigenen Wohnung ausgeübt wird. Schreibtisch, Online-Meetings, telefonieren, Mails – alles okay.

Auch für Selbstständige? +

Ja, als Betriebsausgabe. Gleiche Regeln. Bei vollumfänglichem Homeoffice (kein anderer Arbeitsplatz) lohnt oft der Vergleich zu echten Arbeitszimmer-Kosten – Jahrespauschale 1.260 €.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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