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Finanzen

Krankengeld-Rechner: 70 % Brutto, max 90 % Netto

Krankengeld bekommst du von deiner gesetzlichen Krankenkasse, wenn du länger als 6 Wochen krank bist und der Arbeitgeber kein Entgelt mehr zahlt. 70 % vom Brutto, max 90 % vom Netto.

Mittel der letzten 3 abgerechneten Monate

Aktuelles Netto auf der Lohnabrechnung

Ergebnis
Krankengeld pro Monat
Pro Kalendertag
Hinweis

Erklärung

Krankengeld nach § 44 ff. SGB V ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei längerer Arbeitsunfähigkeit. In den ersten 6 Wochen einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung nach EFZG). Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Höhe: 70 % vom Brutto-Regelentgelt, ABER maximal 90 % vom Netto-Regelentgelt – je nachdem was niedriger ist (sog. 'Brutto-Netto-Doppelgrenze'). Bei mittleren Einkommen ist meist die 70 %-Grenze ausschlaggebend, bei sehr hohen Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). BBG 2026 (vorl.): 5.512,50 €/Monat. Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen (insgesamt ca. 12 %). Krankenversicherungsbeiträge entfallen. Nettoauszahlung = ca. 88 % des berechneten Krankengelds. Beispiel: Brutto 3.500 €, Netto 2.350 €. 70 % Brutto = 2.450 €. 90 % Netto = 2.115 €. Es gilt der niedrigere Wert: 2.115 €. Davon ca. 12 % SV ab = ca. 1.860 € Auszahlung. Bezugsdauer: Bis 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren je Krankheit. Bei derselben Erkrankung beginnt die 78-Wochen-Uhr nicht neu, bei einer neuen Erkrankung schon. Die ersten 6 Wochen (42 Tage) Entgeltfortzahlung werden auf die 78 Wochen angerechnet → effektiv 72 Wochen Krankengeld. Nach 78 Wochen: Arbeitslosengeld bei Erwerbsfähigkeit, Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige: Pflichtversicherte ohne Krankengeld-Anspruch (Standard), aber Wahltarif § 53 Abs. 6 SGB V gegen Zusatzbeitrag möglich – meist ab Tag 43. Privat Versicherte: kein Krankengeld nach SGB V, dafür meist Krankentagegeld-Versicherung in Tarif eingebaut. Antrag: Krankschreibung (AU) durch Arzt; AU lückenlos einreichen, sonst Verlust. eAU (elektronische AU) seit 2023 – Arzt sendet direkt an Krankenkasse. Krankenkasse zahlt automatisch ab Tag 43. Wichtig: Während Krankengeld besteht Versicherungsschutz weiter, aber kein Lohn, daher Steuern auf Folgejahr-Erklärung anrechnen (Progressionsvorbehalt). Bescheid der Krankenkasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.

KG = \min(0{,}70 \cdot Brutto,\, 0{,}90 \cdot Netto) \cdot (1 - SV)

Häufige Fragen

Ab wann gibt es Krankengeld? +

Ab dem 43. Krankheitstag. In den ersten 6 Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber Lohn weiter (Entgeltfortzahlung). Bei Selbstständigen mit Wahltarif oft ab Tag 22 oder 43.

Wie hoch ist Krankengeld? +

70 % vom Brutto, max 90 % vom Netto-Regelentgelt. Davon ca. 12 % Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherungsbeiträge ab. Netto-Auszahlung ca. 50–60 % vom Brutto.

Wie lange Krankengeld? +

Maximal 78 Wochen je Krankheit innerhalb 3 Jahren (inkl. der 6 Wochen Entgeltfortzahlung). Bei neuer Krankheit beginnt die Frist neu, bei derselben nicht.

Was nach 78 Wochen? +

Wenn arbeitsfähig: Arbeitslosengeld I. Wenn dauerhaft arbeitsunfähig: Erwerbsminderungsrente beantragen. 'Aussteuerung' ab Tag 547.

Brauche ich AU lückenlos? +

JA – die AU muss am ersten Werktag nach Ablauf der vorherigen vorliegen, sonst entstehen Lücken und Krankengeld-Anspruch erlischt. Seit 2023 eAU automatisch von Arzt zur Kasse.

Ist Krankengeld steuerpflichtig? +

Krankengeld selbst ist steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt: erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen, Vor-/Nachjahres-Lohn). In der Steuererklärung anzugeben.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – Schätzung. Krankenkasse berechnet anhand der letzten 3 abgerechneten Monate inkl. Sonderzahlungen anteilig. Bescheid der Krankenkasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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