Verletztengeld: 80 % Regelentgelt nach Arbeitsunfall
Verletztengeld zahlt die Berufsgenossenschaft (BG) bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Es ist deutlich höher als Krankengeld: 80 % vom Regelentgelt, maximal Netto.
Erklärung
Verletztengeld nach § 45 SGB VII ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit. Es ist die 'Pendant-Leistung' zum Krankengeld der GKV, aber höher und an andere Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzungen: 1) Arbeitsunfall (Unfall während der versicherten Tätigkeit oder auf dem direkten Arbeitsweg = Wegeunfall) ODER 2) Anerkannte Berufskrankheit (Liste der BK – z.B. Lärmschwerhörigkeit, Asbestose, bestimmte Hauterkrankungen, Belastungs-Knien-Schäden, Rückenleiden bei schweren Tragearbeiten). 3) Arbeitsunfähigkeit dadurch. Höhe: 80 % des Regelentgelts (= Bruttoarbeitsentgelt der letzten Abrechnungszeitraums) – gedeckelt auf das Nettoarbeitsentgelt. Vom berechneten Betrag werden die Beiträge zur Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung abgezogen (ca. 12 %), Krankenversicherung entfällt. Beispiel: Brutto 3.500 €, Netto 2.350 €. 80 % Brutto = 2.800 €. Aber auf Netto begrenzt = 2.350 €. Davon ca. 12 % SV = 2.068 € ausgezahlt – höher als beim Krankengeld (typisch ca. 1.860 €). Bezugsdauer: Bis Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Maximal 78 Wochen. Anders als beim Krankengeld zahlt die BG ab Tag 1 nach der Entgeltfortzahlung (also auch ab Tag 43), und Übergang zu Reha-Leistungen ist möglich (Übergangsgeld bei Reha, danach evtl. Verletztenrente). Antrag: Wird in der Regel automatisch durch den Durchgangsarzt (D-Arzt – das ist der für BG-Fälle qualifizierte Arzt, den der Arbeitgeber meldet) und den Arbeitgeber gestellt. Wichtig: Bei Arbeitsunfall sofort D-Arzt aufsuchen (NICHT Hausarzt) – sonst Anerkennung in Gefahr. Arbeitgeber muss UV-Anzeige binnen 3 Tagen erstatten. Vorteile gegenüber Krankengeld: Höher (80 % statt 70 %), kein Doppelregress (Krankenkasse zahlt nicht), volle Reha-Übernahme inkl. Hilfsmittel/Umschulung, ggf. Übergang in Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung (>20 % MdE). Bei Anerkennungs-Streit: Widerspruch und Klage vor Sozialgericht möglich. BG-Bescheid ist maßgeblich, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wer zahlt Verletztengeld? +
Die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse – nicht die Krankenkasse. Bei Beamten: Dienstherr.
Wann gibt es Verletztengeld statt Krankengeld? +
Bei Arbeitsunfall, Wegeunfall (direkter Weg zur/von Arbeit) oder anerkannter Berufskrankheit. Bei privater Krankheit: Krankengeld der GKV (70 %).
Wie hoch ist Verletztengeld 2026? +
80 % vom Brutto-Regelentgelt, max. Nettoarbeitsentgelt. Höher als das 70 %-Krankengeld. Davon ca. 12 % Renten-/AV-Beiträge ab.
Was ist ein Durchgangsarzt? +
BG-zugelassener Arzt (mit Zusatzqualifikation), der Arbeitsunfälle behandelt und an die BG meldet. Bei Arbeitsunfall MUSST du zum D-Arzt – nicht Hausarzt –, sonst BG-Anerkennung gefährdet.
Wie lange Verletztengeld? +
Bis Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, max. 78 Wochen. Danach ggf. Verletztenrente (bei dauerhaftem Schaden mit MdE ≥ 20 %).
Was ist eine Berufskrankheit? +
In der BK-Liste aufgeführte Erkrankungen, die durch berufliche Tätigkeit verursacht wurden (z.B. Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, Asbest-Lungenkrebs, Rückenschäden bei schwerem Heben). Anerkennung durch BG.
Ist die Berechnung verbindlich? +
Nein – Schätzung. BG prüft Regelentgelt der letzten 12 Monate inkl. Sonderzahlungen. Bescheid der Berufsgenossenschaft ist maßgeblich, ohne Gewähr.