Lohnsteuer-Rechner: ca. monatliche Lohnsteuer berechnen
Schätze deine monatliche Lohnsteuer anhand von Steuerklasse und Brutto-Gehalt. Inklusive Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer.
Erklärung
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer: Der Arbeitgeber führt sie monatlich direkt ans Finanzamt ab. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die sich nach Familienstand richtet. Klasse I gilt für Ledige und Geschiedene, Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € jährlich), Klasse III für den hauptverdienenden Ehepartner mit Splittingvorteil, Klasse IV für gleich verdienende Verheiratete (entspricht Klasse I), Klasse V für den geringer verdienenden Ehepartner ohne Freibeträge (hohe Steuerlast) und Klasse VI für Zweit- und weitere Arbeitsverhältnisse (keinerlei Freibeträge). Der Lohnsteuer-Algorithmus (LStR 39b EStG) berücksichtigt automatisch Werbungskostenpauschale (1.230 €), Sonderausgabenpauschale (36 €), Vorsorgepauschale für Sozialabgaben und je nach Klasse den Splittingvorteil. Bei Klasse III/V ist die Verteilung asymmetrisch: III zahlt fast keine Steuer, V dafür überproportional viel. Das Faktorverfahren (Klasse IV mit Faktor) ist die genauere Alternative für Doppelverdiener-Ehen, weil es den Splittingvorteil gerechter aufteilt. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung – nach Jahresende kann mit der Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Steuer zurückgeholt werden, gerade bei Werbungskosten über 1.230 €, außergewöhnlichen Belastungen oder Spendenabzug. Wichtig: Der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung nach Standardparametern. Persönliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (z.B. Pendlerpauschale ab 4.500 €/Jahr) reduzieren die monatliche Last weiter. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse ist die beste? +
Für Singles immer Klasse I. Verheiratete: III/V wenn ein Partner deutlich mehr verdient, IV/IV bei ähnlichen Einkommen, IV mit Faktor als Mittelweg. Auf das Jahr betrachtet zahlt jedes Paar gleich viel – nur die Verteilung ändert sich.
Warum zahle ich in Klasse V so viel? +
Klasse V hat keinerlei Freibeträge – diese sind komplett auf Klasse III geladen. Auf das Jahr ist die Gesamtbelastung des Paares aber gleich wie bei IV/IV. Differenzen werden über die Steuererklärung ausgeglichen.
Kann ich die Steuerklasse wechseln? +
Ja, beim Finanzamt einmal pro Jahr ohne Begründung, mehrmals nur bei Anlässen (Heirat, Geburt, Trennung). Antrag online über ELSTER oder formlos schriftlich.
Was ist die Vorsorgepauschale? +
Pauschaler Abzug für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei der Lohnsteuer. Reduziert die monatliche Steuerlast – ist aber nicht identisch mit den tatsächlichen Sozialabgaben.
Wie kommt der Lohnsteuerjahresausgleich zustande? +
Der Arbeitgeber rechnet die monatlichen Schwankungen am Jahresende intern aus. Genauer ist die freiwillige Steuererklärung – sie holt fast immer Geld zurück, wenn man Werbungskosten oder Sonderausgaben hatte.
Klasse VI – muss das sein? +
Ja, für Zweitjobs (außer 520€-Minijobs). Klasse VI ist die teuerste Klasse, da gar keine Freibeträge berücksichtigt werden. Korrektur über die Steuererklärung – oft Erstattung.
Ist mein Ergebnis verbindlich? +
Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.