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Steuern

Einkommensteuer-Rechner 2026: ESt nach § 32a EStG berechnen

Schätze deine Einkommensteuer für 2026 nach dem Grundtarif des § 32a EStG. Berücksichtigt Grundfreibetrag (12.084 €), Progressionszonen und Spitzensteuersatz von 42 %.

Brutto minus Werbungskosten, Sonderausgaben, außergew. Belastungen

Ergebnis
Einkommensteuer pro Jahr
Durchschnittssteuersatz
Grenzsteuersatz
Nach ESt verbleibt

Erklärung

Die deutsche Einkommensteuer folgt einem progressiven Tarif nach § 32a EStG. Für 2026 gilt der Grundfreibetrag von 12.084 € – bis zu diesem Einkommen fällt keine Steuer an, da das Existenzminimum freigestellt ist. Darüber beginnt die erste Progressionszone (Eingangssteuersatz 14 %), die bis 17.430 € reicht. Es folgt die zweite Progressionszone bis 68.430 €, in der der Grenzsteuersatz auf 42 % ansteigt. Zwischen 68.430 € und 277.825 € gilt der konstante Spitzensteuersatz von 42 % (Plateau). Ab 277.826 € greift die sogenannte Reichensteuer mit 45 % Grenzsteuersatz. Wichtig: Der Grenzsteuersatz ist nicht gleich Durchschnittssteuersatz. Bei 60.000 € zvE liegt der Grenzsteuersatz bei rund 38 %, der Durchschnitt aber nur bei etwa 22 %, weil niedrigere Einkommensteile mit niedrigeren Sätzen besteuert werden. Beim Splittingtarif für Ehegatten/eingetragene Partner wird das gemeinsame zvE halbiert, einzeln versteuert und das Ergebnis verdoppelt – das mindert die Progression bei unterschiedlich hohen Einkommen erheblich. Tipp: Sonderausgaben (z.B. Altersvorsorge, Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Unterhalt), Werbungskosten (Pendler, Homeoffice, Arbeitsmittel) senken das zvE und damit die Steuer. Wer Riester-/Rürup-Beiträge einzahlt, kann den steuerlichen Effekt sofort berechnen, indem er das zvE entsprechend reduziert. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{ESt}(x) = \begin{cases} 0 & x \le 12.084 \\ \text{Progression I} & x \le 17.430 \\ \text{Progression II} & x \le 68.430 \\ 0{,}42x - 10.911{,}92 & x \le 277.825 \\ 0{,}45x - 19.246{,}67 & \text{sonst} \end{cases}

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen? +

Das zvE ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer: Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Kinderfreibetrag (falls günstiger als Kindergeld) und Altersentlastungsbetrag.

Wann greift der Spitzensteuersatz von 42 %? +

Ab einem zvE von 68.430 € (Grundtarif 2026). Verheiratete (Splitting) erreichen ihn erst ab 136.860 € gemeinsamem zvE.

Was ist die Reichensteuer? +

Ein zusätzlicher Tarifsprung auf 45 % Grenzsteuersatz ab 277.826 € zvE (Single) bzw. 555.652 € (Splitting). Eingeführt 2007 zur Steuergerechtigkeit bei Top-Einkommen.

Lohnt sich Splitting immer? +

Ja, für verheiratete Paare mit unterschiedlichen Einkommen. Bei gleich hohen Einkommen ist der Splittingvorteil null. Maximaler Vorteil 2026: rund 18.500 € im Jahr bei einseitiger Verdienerstruktur.

Welche Werbungskosten kann ich absetzen? +

Alle beruflich veranlassten Ausgaben: Pendlerpauschale (0,30 € bzw. 0,38 € ab 21. km), Homeoffice (6 €/Tag, max. 1.260 €), Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung. Ohne Nachweis greift die Pauschale von 1.230 €.

Wie wird Einkommensteuer eingezogen? +

Bei Arbeitnehmern monatlich als Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Selbstständige zahlen vierteljährliche Vorauszahlungen, Endabrechnung über die Steuererklärung. Differenzen werden nachgezahlt oder erstattet.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Dies ist eine vereinfachte Schätzung nach Grundtarif. Persönliche Verhältnisse (Kinder, Kirche, Beruf) können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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