Pflegegrad-Schätzer: NBA-Punktesystem
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad. Diese Schätzung ersetzt KEIN MD-Gutachten.
Erklärung
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) hat 2017 die alten Pflegestufen abgelöst und bewertet die Selbstständigkeit eines Menschen in 6 Modulen. Im Mittelpunkt stehen nicht mehr Pflegezeiten in Minuten, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit – ganzheitlicher und gerechter, gerade für Demenzbetroffene. Module und Gewichtung: Modul 1 Mobilität (10 %): Aufstehen, Treppensteigen, Umsetzen. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (in Modul 2/3 zusammengefasst, das jeweils höhere zählt, Gewicht 15 %): Orientierung, Erinnerung, Verstehen. Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %): Aggression, Ängste, nächtliche Unruhe. Modul 4 Selbstversorgung (40 %!) – größtes Gewicht: Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang. Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %): Medikamenteneinnahme, Arzttermine, Wundversorgung. Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesstruktur, soziale Aktivitäten. In jedem Modul werden Punkte vergeben (0 = selbstständig, 6 oder mehr = unselbstständig), gewichtet und auf 0–100 hochgerechnet. Pflegegrad-Schwellen: PG 1: 12,5–27 Punkte (geringe Beeinträchtigung), PG 2: 27–47,5 (erhebliche), PG 3: 47,5–70 (schwere), PG 4: 70–90 (schwerste), PG 5: ab 90 (schwerste mit besonderen Anforderungen). Begutachtung: nach Antrag bei der Pflegekasse kommt der Medizinische Dienst (MD, gesetzlich) bzw. MEDICPROOF (privat) zur Begutachtung in die häusliche Umgebung. Wichtig für die Vorbereitung: 1) Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen (was kann der Mensch wann nicht mehr selbst?), 2) Angehörige/Pflegende anwesend, 3) ehrlich zeigen, was nicht mehr geht (kein 'Tag der besten Leistung'), 4) ärztliche Atteste, Befunde, Medikamentenliste bereithalten. Falscher Pflegegrad? Widerspruch binnen 1 Monat ab Bescheid – ca. 30 % der Widersprüche führen zur Höherstufung. Höherstufungsantrag jederzeit möglich, wenn sich der Zustand verschlechtert. Diese Schätzung ist nur grob und ersetzt KEIN MD-Gutachten. Bescheid der Pflegekasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die NBA-Bewertung? +
6 Module mit unterschiedlichem Gewicht (Selbstversorgung 40 %, Krankheitsbewältigung 20 %, je 10–15 % für Mobilität, Kognition, Alltag). Punkte 0–100, je höher desto höherer Pflegegrad.
Welche Punkte für welchen Pflegegrad? +
PG 1: 12,5–27 Punkte, PG 2: 27–47,5, PG 3: 47,5–70, PG 4: 70–90, PG 5: ≥90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung).
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor? +
Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen, Angehörige dabei haben, ärztliche Befunde bereit, ehrlich zeigen was NICHT mehr geht (kein 'besten Tag'-Effekt).
Was bei Ablehnung? +
Widerspruch binnen 1 Monat – ca. 30 % erfolgreich. Sozialverband (VdK, SoVD) hilft kostenlos. Im Zweifel zweite Begutachtung.
Was ist Pflegegrad 1? +
Geringe Beeinträchtigung. Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag 125 €/Monat, Wohnumfeldverbesserung 4.180 €, Zuschuss zu Hilfsmitteln, technischer Pflege.
Kann sich Pflegegrad ändern? +
Ja. Bei Verschlechterung Höherstufung beantragen, bei Verbesserung Rückstufung möglich. Pflegekasse prüft regelmäßig. Bei Demenz oft Verschlechterung im Zeitverlauf.
Ist die Schätzung verbindlich? +
Nein – sehr grobe Annäherung. Echte NBA-Bewertung umfasst über 60 Einzelkriterien. Begutachter haben großen Einschätzungsspielraum. Bescheid der Pflegekasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.