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Finanzen

Tages- und Nachtpflege: Zuschuss nach Pflegegrad

Tages- und Nachtpflege wird nach § 41 SGB XI separat finanziert – zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistung. Berechne hier den monatlichen Zuschuss nach Pflegegrad.

Voller Monatsbetrag steht zur Verfügung – auch bei wenigen Tagen

Region: 60–120 €/Tag inkl. Mahlzeiten und Fahrdienst

Ergebnis
Zuschuss Pflegekasse
Gesamtkosten Tagespflege
Eigenanteil (ohne Verpflegung)

Erklärung

Tages- und Nachtpflege (auch teilstationäre Pflege genannt) ist eine zentrale Form der Entlastung in der Pflege. Pflegebedürftige werden tagsüber (oder nachts) in einer Pflegeeinrichtung betreut, übernachten aber zu Hause. Das schafft Struktur, soziale Kontakte und entlastet pflegende Angehörige – ideal für berufstätige Familien. Die Pflegekasse zahlt nach § 41 SGB XI einen monatlichen Zuschuss, der zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Sachleistung verfügbar ist (also nicht angerechnet wird, im Gegensatz zur früheren Regelung). Höhe 2026: PG 1: kein eigener Zuschuss (aber Entlastungsbetrag 125 € nutzbar). PG 2: 721 €/Monat. PG 3: 1.357 €. PG 4: 1.685 €. PG 5: 2.085 €. Inhalt der Leistung: Pflege, Betreuung, soziale Aktivitäten, Therapieangebote, Mahlzeiten, Fahrdienst Hin/Zurück. Was die Pflegekasse zahlt: 1) Pflegerische Versorgung, 2) Soziale Betreuung, 3) Medizinische Behandlungspflege (z.B. Insulin, Verbandwechsel) – über GKV separat. Was Eigenanteil bleibt: Verpflegungskosten (oft 8–15 €/Tag) und Investitionskosten der Einrichtung (10–20 €/Tag). Praxisbeispiel: PG 3, 10 Tage/Monat × 90 €/Tag = 900 €. Davon übernimmt Pflegekasse 900 € (unterhalb des Höchstsatzes 1.357 €), Eigenanteil ggf. nur Verpflegung. Bei intensivem Bedarf z.B. 20 Tage × 90 € = 1.800 € → Pflegekasse zahlt 1.357 €, Eigenanteil 443 €. Kombinierbar: Tagespflege + ambulanter Pflegedienst zu Hause + Pflegegeld → alle Töpfe nebeneinander. Bei 100 % Sachleistung-Ausschöpfung daheim und 100 % Tagespflege ist die Kombination besonders attraktiv. Suche nach Tagespflege: Online unter pflegelotse.de oder bei der Pflegekasse. Heimaufsicht prüft Qualität. Probetag/Schnuppertage in der Regel kostenlos. Wartezeiten: in Großstädten oft 3–6 Monate, im ländlichen Raum manchmal sofort. Bescheid der Pflegekasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.

Eigenanteil = Tage \cdot Kosten - \min(PG\text{-}Satz, Kosten)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Tagespflege-Zuschuss 2026? +

PG 2: 721 €, PG 3: 1.357 €, PG 4: 1.685 €, PG 5: 2.085 €/Monat. PG 1 = 0 € (aber 125 € Entlastungsbetrag nutzbar).

Wird der Zuschuss auf Pflegegeld angerechnet? +

NEIN – seit 2015 nicht mehr. Pflegegeld + Tagespflege-Zuschuss + Sachleistung sind drei voneinander unabhängige Töpfe. Volle Kombination möglich.

Was kostet ein Tag Tagespflege? +

Regional verschieden: 60–120 €/Tag inkl. Pflege, Verpflegung und Fahrdienst. Großstadt eher höher, ländlich günstiger. Pflegekasse zahlt das meiste; Eigenanteil v.a. Verpflegung + Investition (10–25 €/Tag).

Was muss ich selbst zahlen? +

Verpflegung (8–15 €/Tag) und Investitionskosten der Einrichtung (10–20 €/Tag). Bei Sozialhilfe-Bezug übernehmen die Sozialämter den Eigenanteil.

Wie finde ich eine Tagespflege? +

Pflegelotse.de, Pflegekassen-Datenbank, Caritas/Diakonie, Hausarzt. Probetag oft kostenlos. Wartelisten in Städten 3–6 Monate üblich.

Tages- und Nachtpflege kombinieren? +

Ja – auch Tag UND Nacht (24/7 in unterschiedlichen Einrichtungen) ist möglich, der monatliche Höchstsatz wird aufgeteilt. In der Praxis nutzen aber 95 % der Pflegebedürftigen nur Tagespflege.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Höhe gesetzlich fest. Eigenanteil hängt von Einrichtung ab. Bescheid der Pflegekasse + Vertrag mit Tagespflege sind maßgeblich, ohne Gewähr.

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