Rente für Schwerbehinderte: 2 Jahre früher in Rente
Mit GdB ab 50 kannst du bis zu 5 Jahre früher in Rente. Berechne dein abschlagsfreies Alter und die Höhe der Rente 2026.
Erklärung
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine eigenständige Rentenart der DRV. Voraussetzungen: Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 (anerkannt durch Versorgungsamt mit Schwerbehindertenausweis) UND mindestens 35 Versicherungsjahre (inkl. Anrechnungszeiten). Abschlagsfreies Renteneintrittsalter: Jahrgang 1951 und älter = 63. Stufenweise Anhebung um 2 Monate pro Jahrgang. Jahrgang 1964 und jünger = 65. Frühestens möglich: 3 Jahre vor abschlagsfrei-Alter, also 60 (Jg. ≤1951) bis 62 (Jg. ≥1964) – mit Abschlag 0,3 % pro Monat (max. 10,8 % bei 36 Monaten Frührente). Das bedeutet: Schwerbehinderte können bis zu 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze für langjährig Versicherte (63) und bis zu 5 Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze (65–67) in Rente. Beispiel Jahrgang 1965, GdB 60: Abschlagsfrei mit 65, frühestens mit 62. Wer mit 62 geht: 36 Monate × 0,3 % = 10,8 % Abschlag lebenslang. Bei 1.500 € Rente bedeutet das 162 € weniger pro Monat = 1.944 €/Jahr lebenslang. Wichtig: Der GdB muss ZUM RENTENBEGINN bestehen. Wer den Schwerbehindertenausweis nach Renteneintritt verliert, behält die Rente trotzdem. Wer zwischen 50 und 49 GdB schwankt, sollte vor Rentenbeginn prüfen lassen, ob der Status zum Stichtag stabil ist. Beim Versorgungsamt regelmäßig Verschlechterungsantrag stellen, wenn neue Diagnosen vorliegen. Zusätzlich: 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr, KÜndigungsschutz, Steuerfreibetrag (3.700 € bei GdB 100, gestaffelt), Parkausweis, Eintrittsermäßigungen. Auch wer 'nur' GdB 30 oder 40 hat, kann Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen, das eröffnet manche Arbeitnehmerrechte – aber NICHT die Schwerbehindertenrente. Tipp: Vor der Rente unbedingt DRV-Beratung in Anspruch nehmen, da die Berechnung bei Schwerbehinderung individuell ist. Vereinfachte Schätzung. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Ab welchem GdB ist Schwerbehindertenrente möglich? +
Ab GdB 50 (anerkannt durch Versorgungsamt). Plus 35 Versicherungsjahre. Gleichstellung mit GdB 30/40 reicht nicht für die Rente.
Wie viel früher kann ich in Rente? +
Bis zu 5 Jahre vor Regelaltersgrenze. Jahrgang 1964+ : abschlagsfrei mit 65 (Regelalter 67), frühestens mit 62 (mit 10,8 % Abschlag).
Was passiert, wenn der GdB nach Rentenbeginn entfällt? +
Die Rente bleibt bestehen. Entscheidend ist der GdB-Status zum Rentenbeginn-Stichtag. Danach kann die Behinderung sich verbessern, ohne dass die Rente verloren geht.
Wie hoch ist der Abschlag? +
0,3 % pro Monat vor abschlagsfreiem Alter. Maximal 10,8 % bei 3 Jahren Frührente. Der Abschlag ist lebenslang.
Lohnt sich Schwerbehindertenrente trotz Abschlag? +
Oft ja: Frühere Rente + längere Lebensphase ohne Stress. Mathematischer Break-even gegen Regelrente meist mit 78–82 Jahren. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung lohnt es sich fast immer.
Welche zusätzlichen Vorteile hat der Schwerbehindertenausweis? +
5 Tage Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Steuerfreibetrag (gestaffelt 384–9.267 € bei GdB 100), Parkerleichterung (mit aG/Bl), Eintrittsermäßigungen, freie Bahnfahrten (mit Merkzeichen G/aG/B).
Sind die Angaben verbindlich? +
Nein – Vereinfachte Schätzung. Individuelle Versicherungsverläufe und Sonderfälle nicht abgebildet. DRV-Bescheid maßgeblich. Ohne Gewähr.