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Arbeit & Soziales

Werkstudent-Maximum: 20 h Vorlesungszeit

Werkstudenten sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten. Sie zahlen nur Rentenversicherungsbeiträge (kein KV/PV/AV), wenn sie max. 20 h/Woche in der Vorlesungszeit arbeiten. Berechne hier dein Maximum.

Mindestens Mindestlohn 13,90 €/h

Max. 20 h für Werkstudenten-Status

Ergebnis
Brutto pro Jahr
Brutto Vorlesungszeit / Monat
Status & Hinweise

Erklärung

Der Werkstudenten-Status ist eine sozialversicherungsrechtliche Sonderform für Studierende, die neben dem Studium arbeiten. Er entstammt dem § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (KV-Befreiung), § 27 SGB III (AV-Befreiung) und § 20 Abs. 2 SGB XI (PV-Befreiung). Voraussetzungen: 1) Eingeschriebener ordentlicher Student an einer staatlich anerkannten Hochschule (Universität, FH, DH/Berufsakademie). 2) Hauptaspekt der Lebensgestaltung ist das Studium – während der Vorlesungszeit max. 20 Stunden/Woche Erwerbstätigkeit. 3) In den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) und am Wochenende auch unbegrenzte Stundenzahl möglich. 4) Insgesamt max. 26 Wochen pro Jahr Vollzeit-Beschäftigung über 20 h/Woche. Vorteile gegenüber regulärem Job: Nur Rentenversicherungsbeitrag (9,3 % Arbeitnehmer-Anteil, AG ebenso), keine Beiträge für Krankenversicherung (4,1 %), Pflegeversicherung (2,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) – Ersparnis ca. 11 % des Bruttolohns. Krankenversicherung muss separat geregelt werden: Familienversicherung (kostenlos bei Eltern bis 25 J., wenn Einkommen < 535 €/Monat im Mittel), studentische Krankenversicherung (gesetzlich ca. 130 €/Mon, Pflicht ab 25 oder bei Familien-Schwelle), private KV. Steuerlich: voll lohnsteuerpflichtig, aber Grundfreibetrag 12.084 € (Stand 2026) gilt – wer unter Grundfreibetrag bleibt (ca. 1.000 €/Monat × 12 + Sonderzahlungen), bekommt einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück (Steuererklärung lohnt sich!). Werbungskostenpauschale 1.230 €. BAföG-Anrechnung: Bis 522 €/Monat (ca. 6.270 €/Jahr) anrechnungsfrei. Darüber: anrechenbar auf BAföG-Bedarf. Familienversicherungs-Grenze beachten: Im Durchschnitt 535 €/Monat – wer drüber liegt, fliegt aus der Familienversicherung. Beispiel optimaler Werkstudent 2026: 18 h/Woche × 14,50 € × 4,33 Wochen = 1.130 €/Monat während Vorlesung, in 8 Ferien-Wochen 40 h × 14,50 € = 580 €/Woche = 4.640 €. Jahresbrutto ca. 23.500 €. Steuern bei Single ca. 1.500 €, kein KV/PV/AV. RV-Beitrag 9,3 % = ca. 2.190 €. Netto ca. 19.800 €. Tipp: Werkstudent-Stellen ausschreiben oft bei großen Unternehmen (BMW, SAP, etc.) – hochqualifizierter Berufseinstieg. Bei Statusverlust: voller SV-Beitrag, Lohn sinkt um 20 %. Bescheid der Krankenkasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.

Brutto = Stunden_{Sem} \cdot Wochen_{Sem} + 40 \cdot Wochen_{Ferien} \cdot Stundenlohn

Häufige Fragen

Was ist die 20-Stunden-Regel? +

Werkstudenten dürfen in der Vorlesungszeit max. 20 h/Woche arbeiten, sonst entfällt der Status (volle SV-Pflicht). In Semesterferien und am Wochenende unbegrenzt.

Welche Sozialabgaben? +

Nur Rentenversicherung (9,3 % AN-Anteil). Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung über den Job. Ersparnis ca. 11 % des Bruttolohns.

Wie sind Werkstudenten krankenversichert? +

Familienversicherung kostenlos bis 25 (Einkommen < 535 €/Mon Mittel). Studentische Krankenversicherung ab 25 oder über der Schwelle: ca. 130 €/Mon. Privat möglich.

Was bei mehr als 20h/Woche? +

Wenn dauerhaft > 20 h: Status entfällt, voller SV-Beitrag (ca. 20,5 % AN). In Semesterferien (max. 26 Wochen Vollzeit/Jahr): unbegrenzt erlaubt – Status bleibt.

Werden Werkstudent-Lohn auf BAföG angerechnet? +

Ja, ab 522 €/Monat (= ca. 6.270 €/Jahr Freibetrag). Darüber wird Mehrbetrag auf BAföG-Bedarf angerechnet, BAföG-Höhe sinkt entsprechend.

Lohnt sich Steuererklärung? +

Fast immer ja. Wer unter Grundfreibetrag (12.084 € 2026) bleibt: Lohnsteuer + Soli komplett zurück. Werbungskostenpauschale 1.230 €. ELSTER kostenlos nutzen.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Nein – Schätzung. Konkrete Sozialversicherungs-Beurteilung durch Krankenkasse anhand Einzelfall (Studienstatus, Stundenkonstanz). Bescheid der Krankenkasse ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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