Wohngeld-Rechner 2026: Anspruch berechnen
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die nicht im Bürgergeld-Bezug sind. Berechne hier deine ungefähre Anspruchshöhe nach dem Wohngeldgesetz 2026.
Erklärung
Wohngeld ist ein steuerfinanzierter Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) bzw. zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) nach dem Wohngeldgesetz. Mit dem Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten ungefähr verdreifacht: Statt 600.000 Haushalten haben heute rund 2 Millionen Haushalte Anspruch. Das durchschnittliche Wohngeld liegt 2026 bei rund 370 €/Monat. Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Haushaltsgröße, anrechenbare Miete (begrenzt durch Höchstbeträge je Mietstufe) und bereinigtes Haushaltseinkommen. Mietstufen: Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt – Mietstufe I (sehr günstige ländliche Gemeinden) bis VII (München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, einige andere Großstädte). Die Mietstufe der eigenen Gemeinde findet man im Wohngeldbescheid oder online beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Bereinigtes Einkommen: Vom Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder werden 10 % abgezogen, wenn Lohnsteuer gezahlt wird, weitere 10 % bei Krankenversicherungspflicht und nochmals 10 % bei Rentenversicherungspflicht. Außerdem Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen, Behindertenfreibeträge. Wer bekommt KEIN Wohngeld? Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen – diese Leistungen enthalten bereits Wohnkostenanteile. Antrag: Schriftlich bei der Wohngeldbehörde der Stadt oder Gemeinde, viele Bundesländer bieten Online-Anträge. Bewilligung gilt 12 Monate, dann Folgeantrag. Heizkostenkomponente: Seit 2023 enthält das Wohngeld eine permanente Heizkostenkomponente von ca. 2 €/m² (haushaltsabhängig). Tipp: Auch bei Unsicherheit Antrag stellen – Wohngeld wird nur ab Antragsmonat gezahlt, also lieber zu früh als zu spät. Der genaue Anspruch wird mit komplexer Formel im Wohngeldgesetz § 19 berechnet, dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung. Bescheid des Trägers ist maßgeblich, vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld? +
Mieter mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung bekommen. Auch Eigentümer (Lastenzuschuss). Etwa 2 Millionen Haushalte sind 2026 berechtigt.
Wo beantrage ich Wohngeld? +
Bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde (oft Wohnungsamt oder Bürgerservice). Viele Kommunen bieten Online-Anträge. Wohngeld wird nur ab Antragsmonat gezahlt.
Wie hoch ist Wohngeld 2026 im Schnitt? +
Rund 370 €/Monat im Bundesdurchschnitt. Spannweite je nach Einkommen, Miete und Haushaltsgröße: ca. 50 € bis 1.500 €.
Was ist die Mietstufe? +
Einstufung der Gemeinde nach Mietniveau (I = günstig bis VII = sehr teuer). Bestimmt die anrechenbare Höchstmiete. München, Stuttgart, Frankfurt = VII; ländliche Gemeinden = I oder II.
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld kombinieren? +
Nein, Wohngeld und Bürgergeld schließen sich aus. Wer Bürgergeld bekommt, erhält die Wohnkosten dort als KdU. Wohngeld ist gedacht für Niedrigverdiener oberhalb des Bürgergeld-Anspruchs.
Wie oft muss ich neu beantragen? +
Bewilligung gilt 12 Monate. Danach neuer Antrag mit aktuellen Einkommens- und Mietdaten. Bei Änderungen (Umzug, Einkommen, Personen) muss man die Behörde sofort informieren.
Ist die Berechnung verbindlich? +
Nein – Schätzung. Die offizielle Wohngeldformel berücksichtigt zusätzlich Freibeträge (Behinderung, Alleinerziehend, Pflege), Heizkostenpauschale und Klimaaufschläge. Bescheid des Wohngeldamts ist maßgeblich, ohne Gewähr.