Lineare AfA: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
Berechne die jährliche lineare Abschreibung (AfA) eines Wirtschaftsguts: Anschaffungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer.
Erklärung
Die lineare Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung, § 7 Abs. 1 EStG) verteilt die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts gleichmäßig auf die betriebliche/berufliche Nutzungsdauer. Grundformel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährliche AfA. Beispiel: PKW 30.000 € netto, Nutzungsdauer 6 Jahre laut amtlicher AfA-Tabelle → 5.000 €/Jahr lineare Abschreibung, also 16,67 % p.a. Maßgeblich für die Nutzungsdauer ist die amtliche AfA-Tabelle des BMF (Bundesfinanzministerium), die für nahezu alle Wirtschaftsgüter gestaffelte Werte vorgibt. Wichtige Beispiele: Computer/Notebook/Software seit 2021 nur noch 1 Jahr (faktisch Sofortabschreibung), Smartphone 5 Jahre, Pkw 6 Jahre, Lkw 9 Jahre, Maschinen je nach Art 8-15 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Wohngebäude (vermietet) 33 Jahre seit 2023 (vorher 50 Jahre, dann 40 Jahre), Geschäftsgebäude 33 Jahre, Betriebsgebäude (vor 1925 errichtet) auch flexibel. Im Anschaffungsjahr wird die AfA monatsanteilig gewährt: ab Anschaffungsmonat zählen volle Monate. Beispiel: Pkw im April gekauft → 9/12 von 5.000 € = 3.750 € im Anschaffungsjahr, im Folgejahr volle 5.000 €. Sonderregelung für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter): Anschaffungskosten bis 800 € netto sofort im Anschaffungsjahr in voller Höhe. Sammelposten-Wahlrecht für 250-1.000 €: gemeinsamer Sammelposten, gleichmäßige AfA über 5 Jahre. Wichtige Sonderregeln: Bei Veräußerung oder Entnahme während der Nutzungsdauer wird die AfA bis zum Veräußerungsmonat anteilig fortgeführt, danach Buchwert gegen Erlös → ggf. stille Reserven aufgedeckt und besteuert. Außergewöhnliche Abschreibung (AfaA, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG): bei vorzeitiger Wertminderung (z.B. Totalschaden Pkw) sofort in voller Höhe absetzbar. Gebäude haben gesonderte Regeln (§ 7 Abs. 4-5b EStG): Wohngebäude vermietet 3 % p.a. seit 2023 (33,3 Jahre), für Bauten ab 1.1.2023; degressive Sonderabschreibung 5 %/Jahr für Mietwohnungsbau (§ 7b EStG, befristet, Sonder-AfA für Neubau). Tipp: AfA ist eines der wichtigsten Werkzeuge zur Steueroptimierung. Wer kurz vor Jahresende investiert, kann noch AfA-Anteil in dem Jahr nutzen. Bei größeren Investitionen Plan über mehrere Jahre erstellen. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich abschreiben? +
Nach der amtlichen AfA-Tabelle des BMF: PKW 6 Jahre, Computer 1 Jahr, Möbel 13 Jahre, Maschinen 8-12 Jahre, Wohngebäude 33-50 Jahre. Verbindlich für lineare AfA.
Was passiert im ersten Jahr? +
Anteilige AfA – ab dem Anschaffungsmonat zählen volle Monate. Bei Mai-Anschaffung also 8/12 der Jahres-AfA. Bei einer Sofort-Investition im Dezember nur 1/12.
GWG sofort oder AfA? +
Bis 800 € netto sofortige Vollabschreibung (GWG-Regel). Wahlweise auch Sammelposten 250-1.000 € verteilt auf 5 Jahre. Über 1.000 € netto immer normale AfA.
Lineare oder degressive AfA? +
Linear ist Standard. Degressive AfA (max. 20 %) gibt es seit 2024 wieder befristet für bewegliche Anschaffungen. Bei höheren Anfangs-Abschreibungen vorteilhaft. Wechsel von degressiv zu linear möglich, andersrum nicht.
Was bei vorzeitiger Veräußerung? +
AfA bis zum Veräußerungsmonat anteilig. Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös ist gewinnwirksam – stille Reserven werden aufgedeckt und versteuert.
Gebäude-AfA – wie hoch? +
Wohngebäude vermietet ab 2023 3 % p.a. (Nutzungsdauer 33,3 Jahre, vorher 2 % bzw. 50 Jahre). Geschäftsgebäude meist 3 %. Sonder-AfA § 7b EStG für Neubau-Mietwohnungen 5 %/Jahr.
Ist mein Ergebnis verbindlich? +
Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.