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Steuern

EÜR-Rechner: Einnahmen-Überschuss-Rechnung schätzen

Berechne deinen vorläufigen EÜR-Gewinn aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Ergebnis
Betriebsausgaben gesamt
Steuerlicher Gewinn (EÜR)
Pro Monat

Erklärung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Deutschland (§ 4 Abs. 3 EStG). Im Gegensatz zur doppelten Buchführung mit Bilanz wird hier nur das Zu- und Abflussprinzip angewendet: Einnahmen werden im Jahr des Geldeingangs erfasst, Ausgaben im Jahr der Bezahlung. Berechtigt zur EÜR sind: Freiberufler ohne Umsatzgrenze (Ärzte, Anwälte, Architekten, Künstler etc.), Gewerbetreibende und Land-/Forstwirte mit Umsatz unter 800.000 €/Jahr und Gewinn unter 80.000 €/Jahr (Schwellenwerte 2024 erhöht von 600.000 €/60.000 €). Wird eine Schwelle überschritten, fordert das Finanzamt zur Bilanzierung auf – aber meist erst zum nächsten Wirtschaftsjahr. EÜR-Pflichtbestandteile (Anlage EÜR der Steuererklärung): Betriebseinnahmen (umsatzsteuerpflichtig 19 %, ermäßigt 7 %, steuerfreie EU-Lieferungen, Erlöse aus Anlagenverkauf), vereinnahmte USt, Betriebsausgaben (Wareneinkauf, Miete, Telefon, Reisekosten, Werbung, Abschreibungen, Personal, Beiträge), gezahlte Vorsteuer und USt-Zahlungen. Wichtig: Anschaffungen ab 800 € netto sind keine sofortigen Betriebsausgaben – sie werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA). Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto sofort abzugsfähig. Sammelposten-Wahlrecht für GWG zwischen 250 € und 1.000 €: pauschal über 5 Jahre verteilt. Vorsicht bei privaten Anteilen: Kfz-Privatnutzung (1 %-Regel oder Fahrtenbuch), Bewirtungskosten nur 70 % (30 % nicht abziehbarer Privatanteil), Geschenke an Kunden über 50 €/Jahr nicht abziehbar. Auch wichtig: Kein Eigenverbrauch vergessen – Warenentnahmen für privaten Gebrauch sind als fiktive Einnahmen zu erfassen. Tipp: Belege chronologisch sammeln, Bankkonto und Kasse sauber trennen, Kassenbuch führen (bei Bargeld-Betrieb), digitale Belegerfassung (z.B. mit Buchhaltungssoftware) erleichtert die Anlage EÜR im ELSTER-Formular zum Jahresende erheblich. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{Gewinn} = \text{Einnahmen} - \text{Ausgaben}

Häufige Fragen

Wer darf EÜR machen? +

Freiberufler ohne Grenze, Gewerbetreibende mit Umsatz <800.000 € und Gewinn <80.000 € pro Jahr. Bei Überschreitung bilanzpflichtig (auf Antrag/Erinnerung des Finanzamts).

Was ist das Zu- und Abflussprinzip? +

Einnahmen werden im Jahr des Geldeingangs gebucht, Ausgaben im Jahr der Bezahlung – nicht im Jahr der Rechnungsstellung. Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen 10 Tage um den Jahreswechsel.

Was sind GWG? +

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto Anschaffungskosten – sofort als Betriebsausgaben absetzbar. Sammelposten-Variante für 250-1.000 €: Verteilung auf 5 Jahre.

Wie viel Bewirtung absetzen? +

Geschäftsbewirtung mit 70 % der Kosten als Betriebsausgabe abziehbar (30 % als nicht abziehbar). Vorsteuer aber zu 100 % ziehbar. Eigenbewirtung gar nicht abziehbar.

Eigenverbrauch erfassen? +

Ja, Warenentnahmen für privaten Gebrauch (z.B. Eigenverbrauch im Restaurant, Friseur, Buchhandel) sind als fiktive Einnahmen zu erfassen – mit ortsüblichem Wert.

EÜR oder Bilanz – Vorteil? +

EÜR einfacher, weniger Aufwand, ideal für Solo-Selbstständige. Bilanz pflegt mehr Datenbasis (Forderungen, Verbindlichkeiten), Vorteile bei Bankgesprächen, ab gewisser Größe Pflicht.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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