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Arbeit & Soziales

Gründungszuschuss: 300 € × 6 Monate aus ALG I

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III hilft ALG-1-Empfängern beim Sprung in die Selbstständigkeit. Phase 1: ALG I + 300 €/Mon × 6 Monate. Phase 2: nur 300 €/Mon × 9 Monate als Sozialabsicherung.

Mindestens 150 Tage Rest-Anspruch nötig

Ergebnis
Phase 1 (6 Monate)
Phase 2 (9 Monate)
Gesamtförderung

Erklärung

Der Gründungszuschuss (GZ) nach § 93 SGB III ist die wichtigste Förderung für Arbeitsuchende mit ALG-I-Anspruch, die sich selbstständig machen wollen. Er soll den Übergang vom Arbeitslosengeld in die Selbstständigkeit überbrücken, Lebenshaltung sichern und eine Sozialversicherungs-Pauschale leisten. Achtung: KEIN Rechtsanspruch – die Agentur für Arbeit entscheidet im Ermessen ('kann'-Vorschrift), ob der Zuschuss bewilligt wird. Voraussetzungen: 1) Antragsteller bezieht ALG I (nicht Bürgergeld – dort gibt es das Einstiegsgeld § 16b SGB II als Pendant). 2) Bei Antragstellung noch mindestens 150 Tage Rest-ALG-Anspruch. 3) Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 15 h/Woche, geplant als Lebensgrundlage). 4) Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK, Steuerberater, Berater) – diese bestätigt, dass das Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig ist. 5) Persönliche Eignung: Branchenkenntnisse, kaufmännische Grundkenntnisse. 6) Keine Sperrzeit aktuell. Förderung in zwei Phasen: PHASE 1 (6 Monate, Pflichtbereich): Bisheriges ALG I + 300 €/Monat als Sozialversicherungs-Pauschale. Beispiel: ALG 1.300 € + 300 € = 1.600 €/Monat × 6 Mon = 9.600 € Phase 1. PHASE 2 (9 Monate, Ermessen): Nur die 300 €/Monat als Sozialversicherungs-Pauschale, kein ALG mehr. Voraussetzung: Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit + neuer Antrag mit Geschäftsentwicklung. Beispiel: 300 € × 9 = 2.700 € Phase 2. Gesamt-Förderung: bis zu 12.300 € (in 15 Monaten). Antragsverfahren: 1) Beratungsgespräch beim Arbeitsvermittler, idealerweise vor Vertragsunterzeichnung (Mietvertrag, Gewerbeanmeldung). 2) Tragfähigkeitsbescheinigung von Fachkundige Stelle einholen (Kosten 100–500 €, oft IHK-Gründerzentrum kostenlos). 3) Businessplan einreichen. 4) Antrag 'Gründungszuschuss' beim Vermittler. 5) Gewerbeanmeldung VOR oder nach Bewilligung – Reihenfolge mit Vermittler abklären. Wichtige Tipps: Antrag möglichst früh stellen, oft wird zunächst empfohlen, 'weiter Bewerbungen zu schreiben' – konsequent auf eigenständige Existenzgründung bestehen. Bei Ablehnung: Widerspruch und Sozialklage möglich, aber Erfolgsaussichten begrenzt (Ermessen). Alternative bei Bürgergeld: Einstiegsgeld nach § 16b SGB II – 50 % Regelbedarf für 24 Monate. Pflicht-Sozialversicherungsbeiträge während Selbstständigkeit: Krankenversicherung (freiwillig oder PKV), Rentenversicherung optional, keine Pflichtarbeitslosenversicherung – kann freiwillig weitergezahlt werden. Bescheid der Agentur für Arbeit ist maßgeblich, ohne Gewähr.

GZ = (ALG_1 + 300) \cdot 6 + 300 \cdot 9

Häufige Fragen

Wer bekommt den Gründungszuschuss? +

ALG-I-Empfänger mit mindestens 150 Tagen Rest-Anspruch, die hauptberuflich selbstständig werden wollen. KEIN Rechtsanspruch – Ermessen der Agentur. Bürgergeld-Empfänger: Einstiegsgeld § 16b SGB II.

Wie hoch ist der Zuschuss? +

Phase 1 (6 Mon): ALG I + 300 € pauschal/Mon. Phase 2 (optional 9 Mon): nur 300 €/Mon. Gesamtförderung bis 12.300 €. Phase 2 nicht garantiert – neuer Antrag erforderlich.

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus? +

Fachkundige Stelle: IHK, HWK, Steuerberater, anerkannte Existenzgründungsberater. Kosten 100–500 €, oft kostenlos bei IHK-Gründungstagen oder Wirtschaftsförderung der Stadt.

Wann sollte ich den Antrag stellen? +

Möglichst früh, vor Mietvertrag/Gewerbeanmeldung. Mindestens 6–8 Wochen vor geplantem Start. Reihenfolge: Beratung → Businessplan + Tragfähigkeit → Antrag → Bewilligung → Gewerbeanmeldung.

Was wenn die Agentur ablehnt? +

Ermessen ist groß. Argumente sammeln (Tragfähigkeit, kaufmännische Eignung), zweiten Termin holen, Widerspruch innerhalb 1 Monat. Sozialgerichts-Klage möglich, aber selten erfolgreich. Sozialberatung (DGB, VdK) hilft.

Verliere ich den ALG-Anspruch? +

Nein, der Rest-ALG bleibt erhalten. Wenn Selbstständigkeit innerhalb 1 Jahr scheitert: Wieder ALG I. Die 6 Phase-1-Monate verbrauchen entsprechend ALG-Anspruch.

Ist die Berechnung verbindlich? +

Phase 1 ist die ALG-1-Höhe + 300 € fix. Phase 2 ist Ermessen. Bescheid der Agentur für Arbeit ist maßgeblich, ohne Gewähr.

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