Lohnfortzahlung-Rechner: 6 Wochen volle Vergütung
Krank? Berechne Beginn und Ende der Lohnfortzahlung sowie Krankengeld-Höhe danach.
Erklärung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. § 3 EFZG: Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber für maximal 6 Wochen (= 42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter. Voraussetzung: AN ist mindestens 4 Wochen ununterbrochen beim AG beschäftigt (Wartezeit). Vor Ablauf der 4 Wochen direkt Krankengeld der gesetzlichen KV. Wichtig: 6 Wochen pro Krankheit, nicht pro Kalenderjahr! Wer wegen verschiedener Krankheiten wiederholt 6 Wochen krank ist, hat jedes Mal Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Bei Fortsetzungserkrankung (gleiche Ursache) gilt: Neuer 6-Wochen-Anspruch nach 6 Monaten Pause oder 12 Monaten gerechnet ab erstem Krankheitstag. Krankengeld (§ 44 SGB V): Nach 6 Wochen LFZ zahlt die gesetzliche KV Krankengeld. Höhe: 70 % des Bruttolohns, max. aber 90 % des Nettos. Auch begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €/Monat 2025). Pflicht: 30 € Mindestkrankengeld, ggf. zzgl. Sozialabgaben (KV/PV/RV/AV-Eigenanteil). Dauer: Max. 78 Wochen innerhalb 3 Jahren wegen derselben Krankheit (= 546 Tage minus 42 Tage LFZ = 504 Tage Krankengeld bei einer Krankheit). Privat KV: Krankentagegeld nach Vereinbarung im Vertrag. Nachweis: AN muss spätestens am 4. Kalendertag (oft im Vertrag aber bereits ab dem 1. Tag) AU-Bescheinigung (gelber Schein) vorlegen. Seit 2023 für gesetzlich Versicherte: eAU (elektronische AU), Arzt sendet direkt an KV, AG ruft sie ab. Pflichten AN: Unverzügliche Mitteilung an AG am ersten Tag (telefonisch oder digital), Information über voraussichtliche Dauer, ärztliche Bescheinigung. Keine Genesungs-Reisen, keine Nebentätigkeiten, die Genesung verzögern. Pflichten AG: Volle Vergütung wie ohne Krankheit (Lohnausfallprinzip), inkl. Sonderzahlungen, Schichtzulagen, Provisionen (anteilig). Sonderfall Pflegende Angehörige: Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V) bis 15 Tage pro Kind/Jahr, max 35 Tage Alleinerziehende. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen (oft längere LFZ über die 6 Wochen hinaus, z. B. TVöD bis 39 Wochen). Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie lange Lohnfortzahlung bei Krankheit? +
6 Wochen (= 42 Kalendertage) zu 100 % Gehalt vom AG (§ 3 EFZG). Voraussetzung: 4 Wochen ununterbrochen vorher beschäftigt. Danach Krankengeld der KV (70 % brutto, max 90 % netto).
Was ist das Krankengeld? +
Leistung der gesetzlichen KV ab Tag 43 der Krankheit (§ 44 SGB V). 70 % Brutto, max. 90 % Netto. Begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze. Bezugsdauer max. 78 Wochen in 3 Jahren wegen derselben Krankheit.
Wann brauche ich AU-Bescheinigung? +
Spätestens am 4. Kalendertag der Krankheit (§ 5 EFZG). Im Arbeitsvertrag oft schon ab Tag 1. Seit 2023 elektronisch (eAU): Arzt sendet direkt an KV, AG ruft ab. Bei privater KV weiterhin Papier-Schein.
Krank im Urlaub – verfällt der Urlaub? +
Nein! Krankheitstage werden bei Vorlage AU nicht auf Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). AG sofort informieren. Tage werden gutgeschrieben und können später nachgeholt werden. Lohnfortzahlung läuft weiter.
Was bei häufigeren Krankheiten? +
Pro neue Krankheit volle 6 Wochen LFZ. Bei gleicher Krankheit ("Fortsetzungserkrankung") neuer Anspruch erst nach 6 Monaten Pause oder 12 Monaten ab erstem Tag. Bei häufigen Kurzkrankheiten kann AG personenbedingt kündigen, schwer durchsetzbar.
Was bei Kindkrank? +
Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V): 15 Tage pro Kind und Jahr (max. 35 alleinerziehend), pro Familie max. 35 Tage (max. 70 alleinerziehend). 90 % Netto, max. Beitragsbemessungsgrenze. Voraussetzung: gesetzlich versichert, Kind unter 12 Jahre.