rechne 24
Arbeit & Soziales

Kündigungsfrist-Rechner: § 622 BGB nach Betriebszugehörigkeit

Wie lange ist deine Kündigungsfrist? Der Rechner zeigt die gesetzliche Mindestfrist nach § 622 BGB je nach Betriebszugehörigkeit.

Ergebnis
Kündigungsfrist
Frist in Tagen
Endtermin Standard

Erklärung

Die Kündigungsfrist regelt § 622 BGB. Grundfrist (für beide Seiten in den ersten 2 Jahren): 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Probezeit (max. 6 Monate, § 622 III BGB): 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag. Verlängerte Fristen FÜR DEN ARBEITGEBER abhängig von Betriebszugehörigkeit (jeweils zum Monatsende): 2 Jahre = 1 Monat, 5 Jahre = 2 Monate, 8 Jahre = 3 Monate, 10 Jahre = 4 Monate, 12 Jahre = 5 Monate, 15 Jahre = 6 Monate, 20 Jahre = 7 Monate. WICHTIG: Diese verlängerten Fristen gelten gesetzlich NUR FÜR DEN ARBEITGEBER. Der Arbeitnehmer kann immer mit der Grundfrist (4 Wochen zum 15. oder Monatsende) kündigen – außer der Arbeitsvertrag verlängert auch seine Frist (was er darf, dann muss aber AN-Frist ≤ AG-Frist bleiben). Tarifverträge können abweichen (Verkürzung möglich, oft auch Verlängerung). Beispiele aus typischen Tarifen: TVöD 6 Wochen zum Quartalsende ab 12 Jahre. Sonderkündigungsfristen: Schwangere und Mütter (Mutterschutz), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX, Zustimmung Integrationsamt), Betriebsrat (§ 15 KSchG), Auszubildende (4 Wochen nach Probezeit, kein verkürzter Schutz wie sonst). Außerordentliche fristlose Kündigung (§ 626 BGB): Bei wichtigem Grund (Diebstahl, schwere Beleidigung, Arbeitsverweigerung), 2 Wochen Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds. Form: Schriftlich, eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB) – KEINE E-Mail, KEIN WhatsApp, KEINE elektronische Signatur. Zugang: muss beim Empfänger eintreffen, Beweispflicht bei Kündigender. Achtung Kündigungsschutzgesetz: Bei Betrieben > 10 AN und > 6 Monaten Beschäftigung gilt KSchG: AG-Kündigung nur mit personen-, verhaltens- oder betriebsbedingtem Grund. 3 Wochen Klagefrist beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG). Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.

F = f(\text{Betriebsjahre}) \text{ nach BGB § 622}

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für den Arbeitnehmer? +

Gesetzlich immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 I BGB), unabhängig von Betriebszugehörigkeit. Außer der Arbeits- oder Tarifvertrag verlängert sie. Die langen Fristen (2-7 Monate) gelten nur für den Arbeitgeber.

Was ist in der Probezeit? +

2 Wochen Frist zu jedem beliebigen Tag (§ 622 III BGB). Probezeit max. 6 Monate. Beide Seiten können einfacher kündigen, KSchG greift noch nicht (kommt erst nach 6 Monaten Beschäftigung).

Kann ich auch fristlos kündigen? +

Nur bei wichtigem Grund (§ 626 BGB) wie Lohnrückstand, sexuelle Belästigung, Mobbing, Tätlichkeiten, schwerer Vertragsbruch durch AG. Innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis. Vorher meist Abmahnung nötig. Anwalt empfohlen!

Was wenn der AG falsche Frist nennt? +

Wenn AG zu kurz kündigt, gilt die korrekte gesetzliche Frist – Kündigung bleibt aber wirksam, nur Endtermin verschiebt sich. Klage binnen 3 Wochen beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG) wegen Kündigungsschutz, sonst Frist verfällt.

Wie schreibe ich eine Kündigung? +

Schriftlich, mit Datum, Adressat, Beschäftigungsbeginn, Kündigungsdatum ("hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum [konkretes Datum]"), eigenhändige Unterschrift. Per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben.

Bekomme ich Abfindung? +

Nicht automatisch. Anspruch nur bei: § 1a KSchG (AG bietet 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Jahr bei betriebsbedingter Kündigung an), Sozialplan, Vergleich vor Arbeitsgericht, Tarifvertrag. Bei Klage gegen Kündigung wird oft Vergleich mit Abfindung geschlossen.

Ähnliche Rechner