Urlaubstage-Rechner: Anspruch nach BUrlG
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Berechne den gesetzlichen Mindestanspruch und Schwerbehinderten-Zusatzanspruch nach BUrlG.
Erklärung
Der Urlaubsanspruch in Deutschland regelt sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). § 3 BUrlG: Mindestens 24 Werktage pro Jahr bei 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Tarifverträge und Arbeitsverträge dürfen mehr gewähren (üblich 25-30 Tage), aber nie weniger. Schwerbehinderte (Grad der Behinderung GdB ≥ 50) bekommen nach § 208 SGB IX zusätzlich 5 Arbeitstage Urlaub bei 5-Tage-Woche (anteilig bei Teilzeit). Wichtig: Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG) – vorher Teilanspruch von 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Teilzeit: Anspruch wird anteilig nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden, berechnet. Beispiel Vollzeit (5 Tage/Woche, 30 Tage Urlaub) → Teilzeit (3 Tage/Woche): 30 × 3/5 = 18 Tage. Wer 6 Monate im Jahr beschäftigt war hat anteilig 6/12 = 50 % Urlaub. Achtung Übertragung: Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Übertragung ins nächste Jahr nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder Krankheit – dann verfällt Urlaub am 31.3. des Folgejahres (BAG-Rechtsprechung). Aber: Bei Krankheit über 15 Monate verfällt Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs. Arbeitgeber muss aktiv auf Urlaubsverfall hinweisen (EuGH-Urteil 2018), sonst kein Verfall. Urlaubsabgeltung bei Kündigung: Nicht genommener Urlaub muss in Geld ausgezahlt werden (§ 7 IV BUrlG), 1 Tag = 1/21,67 Brutto-Monatsgehalt (bei 5-Tage-Woche). Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist der gesetzliche Mindesturlaub? +
24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche pro Jahr (§ 3 BUrlG). Schwerbehinderte zusätzlich 5 Arbeitstage (§ 208 SGB IX). Tarif- und Arbeitsverträge dürfen mehr gewähren.
Was bei Teilzeit? +
Anspruch nach Arbeitstagen pro Woche, nicht Stunden. Bei 30 Vollzeit-Urlaubstagen (5 Tage/Woche) und Teilzeit 3 Tage/Woche: 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage. Stunden je Arbeitstag spielen keine Rolle.
Wann verfällt mein Urlaub? +
Grundsätzlich am 31.12. (Urlaubsjahr = Kalenderjahr). Übertragung ins Q1 bis 31.3. nur bei dringenden Gründen. Bei Krankheit Verfall erst 15 Monate nach Urlaubsjahres-Ende. Verfall nur wenn AG schriftlich auf Restanspruch hingewiesen hat (EuGH 2018).
Habe ich gleich am 1. Tag Anspruch auf Urlaub? +
Nein, voller Anspruch erst nach 6 Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Vorher 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Aber: Auch in der Wartezeit kannst du Urlaub nehmen, wenn AG zustimmt.
Was passiert bei Kündigung? +
Anteiliger Anspruch bis zum Ausscheidedatum (1/12 pro vollem Monat). Nicht genommener Urlaub wird abgegolten (§ 7 IV BUrlG). Bei Austritt nach 30.6. hast du vollen Jahresanspruch (BAG).
Was bei Krankheit im Urlaub? +
Krankheitstage zählen nicht als Urlaub (§ 9 BUrlG), sofern ärztlich bescheinigt. Du musst dem AG sofort Bescheid geben. Krankheitstage werden gutgeschrieben und können später nachgenommen werden.