Resturlaub-Rechner: Wie viele Urlaubstage habe ich noch?
Trage Jahresanspruch und bereits genommene Urlaubstage ein – der Rechner zeigt deinen verbleibenden Resturlaub.
Erklärung
Resturlaub-Übersicht ist gerade in Q4 essenziell, weil Urlaub grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden muss. Übertrag ins Folgejahr nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder Krankheit, dann muss er bis 31.3. genommen werden – sonst verfällt er. Wichtige BAG/EuGH-Rechtsprechung 2018/2019: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und schriftlich auf den Restanspruch und drohenden Verfall hingewiesen hat. Hat er das nicht getan, bleibt Urlaub bestehen – auch über Jahre. Bei Krankheit gilt: Lange Krankheit verschiebt Verfall, Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs (z. B. 2024er Urlaub spätestens 31.3.2026 bei Dauerkrankheit). Resturlaub bei Kündigung: Anteiliger Anspruch bis Ausscheidedatum. Wer zum 30.6. ausscheidet, hat 6/12 = 50 % Jahresanspruch. Ausnahme: Bei Austritt nach 30.6. besteht der volle Jahresanspruch (BAG-Rechtsprechung), wenn Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist. Nicht genommener Resturlaub wird abgegolten (§ 7 IV BUrlG): 1 Urlaubstag = 1/21,67 Brutto-Monatsgehalt bei 5-Tage-Woche. Praktischer Tipp: Resturlaub-Status quartalsweise checken. Q4-Stress vermeiden, indem du regelmäßig Urlaub nimmst. Falls Überstunden zusätzlich angesammelt: erst Resturlaub nehmen, dann Stundenkonto abbauen. Sonderurlaub (Hochzeit, Umzug, Tod naher Angehöriger) zählt NICHT als Erholungsurlaub und mindert den Resturlaub nicht. Krankheit im Urlaub mindert Urlaub nicht (ärztliches Attest pflicht). Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wann verfällt Resturlaub? +
Grundsätzlich 31.12. des Urlaubsjahres. Übertrag bis 31.3. des Folgejahres bei dringenden Gründen. Wichtig: Verfall nur wenn AG dich schriftlich rechtzeitig auf Restanspruch hingewiesen hat (EuGH 2018).
Kann ich Urlaub auszahlen lassen? +
Im laufenden Arbeitsverhältnis nein – Urlaub dient der Erholung. Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) wird nicht genommener Urlaub in Geld abgegolten.
Was wenn ich krank in den Urlaub gehe? +
Krankheitstage werden nicht auf Urlaub angerechnet, sofern ärztliches Attest vorliegt (§ 9 BUrlG). AG sofort informieren. Tage werden gutgeschrieben und können später genommen werden.
Was passiert bei Jobwechsel zum 30.6.? +
Beim alten AG: 6/12 anteilig = 50 % des Jahresanspruchs. Beim neuen AG: 6/12 = 50 %. Resttage beim alten AG werden abgegolten. Wichtig: Urlaubsbescheinigung vom alten AG einfordern (§ 6 II BUrlG).
Tarifvertrag erlaubt mehr Übertrag? +
Ja, Tarifverträge oder Arbeitsverträge dürfen längere Übertragungsfristen festlegen (z. B. ganzes Jahr). Im Zweifel Tarifvertrag prüfen oder Betriebsrat fragen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren.