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Arbeit & Soziales

Zeitausgleich-Rechner: Stundenkonto mit Zuschlag

Mehrarbeit als Freizeit nehmen statt auszahlen? Berechne, wie viele Tage Auszeit aus deinem Stundenkonto möglich sind.

1,0 = nur Std., 1,25 = mit Zuschlag im Konto

Ergebnis
Ausgleichs-Stunden
Freie Tage daraus
Alternative Auszahlung Brutto
Geschätzter Steuervorteil bei Ausgleich (35 %)

Erklärung

Zeitausgleich ist eine attraktive Alternative zur Auszahlung von Mehrarbeit. Statt Geld bekommt der AN zusätzliche Freizeit – mit oft besserem Verhältnis als 1:1, weil Zuschlag eingerechnet wird. Beispiel: 40 Mehrstunden geleistet. Bei Auszahlung mit 25 % Zuschlag = 40 × 25 € × 1,25 = 1.250 € Brutto. Davon ca. 35 % Steuern + Sozialabgaben (je nach Steuerklasse) = ca. 813 € Netto. Bei Zeitausgleich mit Faktor 1,25: 40 × 1,25 = 50 Stunden Freizeit = 6,25 Tage frei. Komplett steuerfrei, weil keine Auszahlung. Steuervorteil rechnerisch ca. 437 € – das wäre der Wert von 1,75 zusätzlichen Tagen Brutto-Lohn. Nur bei AT-Kräften und höheren Stundenlöhnen lohnt sich Auszahlung wegen Solidaritätszuschlag-Effekt manchmal mehr. Stundenkonto-Modelle: 1. Einfaches Konto: Plus-/Minus-Stunden ohne Zuschlag, 1:1-Ausgleich. 2. Konto mit Zuschlag: Mehrstunden gehen mit Zuschlag (1,25 oder 1,5) ins Konto. 3. Wahl-Modell: AN entscheidet pro Stunde Auszahlung oder Konto. Rechtliche Grundlage: § 7 ArbZG erlaubt flexible Arbeitszeit. § 2 EFZG regelt Zeitausgleich bei Krankheit (Stunden gutgeschrieben aus Konto, Lohn weiter gezahlt). Tarifverträge regeln Konto-Verfall (oft 6-12 Monate Übertragungsfrist), Maximal-Plus-Stunden (z. B. +120 h), Maximal-Minus-Stunden (-40 h). Bei Insolvenz oder Kündigung muss Stundenkonto in Geld abgegolten werden (BAG-Rechtsprechung). Vorteile Zeitausgleich für AN: Mehr Lebenszeit, Erholung, kein Steuerabzug, flexible Nutzung, keine Sozialabgaben. Vorteile Auszahlung: Sofortiges Geld, planbar für Konsum/Sparen. Nachteil Zeitausgleich: Stunden können verfallen wenn nicht genommen, AG kann Verzicht durchsetzen. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann abweichen. Bei Streitfällen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Ohne Gewähr.

AS = MH \cdot F, \quad AT = AS / Tag_h

Häufige Fragen

Was ist besser: Auszahlung oder Zeitausgleich? +

Steuerlich Zeitausgleich – Auszahlung wird mit ca. 35-40 % besteuert + SV. Lebensqualität meist auch Zeitausgleich (mehr Freizeit). Auszahlung lohnt sich bei akutem Geldbedarf oder geringem Steuersatz (z. B. Aushilfen unter Freibetrag).

Mit welchem Faktor wird ausgeglichen? +

Je nach Vertrag: 1,0 (nur Stunden, ohne Zuschlag), 1,25 (Standard mit 25 % Mehrarbeit-Zuschlag), 1,5 (Sonntag, hohe Belastung). Faktor sollte im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung stehen, sonst BAG: 1,25 angemessen.

Verfallen Stunden im Konto? +

Häufig ja, nach 6-12 Monaten oder zum Jahresende, je nach Vertrag/Tarif. AG muss vor Verfall warnen (analog Urlaub, EuGH 2018). Bei Kündigung Auszahlung verbleibender Stunden zwingend (BAG).

Kann AG Zeitausgleich verweigern? +

AG bestimmt grundsätzlich Lage des Ausgleichs. Aber: Verweigerung über lange Zeit ist Verstoß gegen Stundenkonto-Vereinbarung, dann kann AN Auszahlung verlangen. Bei Klage: meist Vergleich mit Auszahlung.

Was bei Krankheit im Ausgleichs-Tag? +

Wie regulärer Urlaub: Krankheitstage zählen nicht als Ausgleich, sondern werden Lohnfortzahlung. Stunden bleiben im Konto und können später genommen werden (analog § 9 BUrlG für Urlaub).

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