Kindesunterhalt-Rechner 2026: Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 regelt den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder bei getrenntlebenden Eltern. Berechne hier den Zahlbetrag nach Einkommensstufe und Alter des Kindes.
Erklärung
Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Leitlinie für den Kindesunterhalt in Deutschland. Sie wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit allen anderen OLGs jährlich aktualisiert und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Für 2026 gelten Mindestunterhaltsbeträge nach § 1612a BGB: Altersstufe 1 (0–5 Jahre): 482 €/Monat, Stufe 2 (6–11): 553 €, Stufe 3 (12–17): 648 €, Volljährig (18–21): 745 € (basierend auf Lebensbedarfsverordnung). Diese Werte gelten für die unterste Einkommensgruppe (bis 1.450 € Netto). Mit steigendem Einkommen des Pflichtigen klettert der Unterhalt durch 15 Stufen nach oben (jeweils +5 % bis Stufe 5, danach +8 %). Stufe 15 (über 10.450 €): Stufe 1 = 958 €, Stufe 4 = 1.476 €. Bereinigtes Nettoeinkommen = Netto - Werbungskosten (5 % pauschal), - berufsbedingte Aufwendungen, - Kreditraten (nicht alle akzeptiert), - private Altersvorsorge (4 % vom Brutto), - eigene Kindergeld-Hälfte. Selbstbehalt: Erwerbstätige Pflichtige müssen mindestens 1.450 € (Stand 2025/2026) für sich behalten – wenn das Einkommen darunter fällt, wird der Unterhalt entsprechend gekürzt (Mangelfall). Kindergeld-Anrechnung: Da das Kindergeld an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird, wird beim Pflichtigen die Hälfte vom Tabellenwert abgezogen: Minderjährige 125 € (½ × 250 €), Volljährige 250 € (volle Anrechnung). Beispiel: Pflichtiger 2.500 € netto, Kind 8 J. → Stufe 3 → 609 € Tabellenbetrag - 125 € KG = 484 € Zahlbetrag. Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern wird die Einkommensstufe oft um eine Stufe reduziert (Mehrkinderabschlag). Volljährige Kinder im Studium: bis 25 J. unterhaltsberechtigt, beide Eltern haften anteilig nach Einkommen, Bedarf 2026 ca. 990 € + Krankenversicherung. Titulierung: Unterhalt sollte schriftlich tituliert sein (Jugendamt-Urkunde kostenlos), Vollstreckungstitel für 30 Jahre. Bei Nicht-Zahlung: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Bescheid des Familiengerichts/Jugendamts ist maßgeblich, vereinfachte Schätzung, ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist die Düsseldorfer Tabelle? +
Vom OLG Düsseldorf herausgegebene Leitlinie für Kindesunterhalt in Deutschland, jährlich aktualisiert. 15 Einkommensstufen × 4 Altersstufen + Volljährige.
Wer zahlt Kindesunterhalt? +
Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht überwiegend lebt (Barunterhaltspflicht). Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt (Wohnen, Essen, Pflege).
Wie wird Kindergeld angerechnet? +
Bei Minderjährigen: halbe Anrechnung beim Pflichtigen (125 € werden vom Tabellenbetrag abgezogen). Bei Volljährigen: volle Anrechnung (250 €).
Was ist der Selbstbehalt? +
Erwerbstätige Pflichtige müssen 1.450 €/Monat (Stand 2025) selbst behalten dürfen. Bei Mangelfall wird Unterhalt gekürzt. Nicht-Erwerbstätige Selbstbehalt: 1.200 €.
Wie wird das Einkommen bereinigt? +
Vom Netto werden 5 % Werbungskosten pauschal, berufsbedingte Aufwendungen, ggf. Kredite (für Familienheim), bis 4 % private Altersvorsorge abgezogen. Sonderzahlungen (13. Gehalt, Boni) werden auf 12 Monate verteilt.
Wo bekomme ich einen Unterhaltstitel? +
Kostenlos beim Jugendamt (Urkunde gem. § 59 SGB VIII). Oder durch Familiengericht-Beschluss. Titel sind 30 Jahre vollstreckbar.
Ist die Berechnung verbindlich? +
Nein – nur Anhaltspunkt. Bereinigtes Einkommen, Mangelfälle, Mehrbedarf (Schulgeld, Sonderausgaben), Sorgerechts-Konstellationen erfordern Einzelfallprüfung. Familienanwalt empfohlen, ohne Gewähr.