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Steuern

Solidaritätszuschlag-Rechner: 5,5 % Soli ab Schwelle berechnen

Der Soli wird seit 2021 nur noch für Top-Verdiener fällig. Berechne, ob du die Freigrenze überschreitest und wie hoch dein Solidaritätszuschlag ist.

Aus dem Steuerbescheid oder Lohnsteuer-Jahreswert

Ergebnis
Solidaritätszuschlag
Effektiver Soli-Satz
Freigrenze

Erklärung

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt und beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit der Reform 2021 ist er für rund 90 % der Steuerzahler komplett entfallen – bezahlt wird er nur noch von Top-Verdienern. Für 2026 gilt die Freigrenze von 17.543 € festgesetzter Einkommensteuer (Single) bzw. 35.086 € (Splittingtarif). Das entspricht ungefähr einem zu versteuernden Einkommen von rund 73.500 € (Single) bzw. 147.000 € (verheiratet). Liegt die ESt unterhalb der Freigrenze, fällt 0 € Soli an. Direkt darüber greift eine Milderungszone (Gleitzone): hier wird der Soli mit 11,9 % der Differenz zwischen ESt und Freigrenze berechnet, gedeckelt auf maximal 5,5 % der gesamten ESt. Die Milderungszone verhindert, dass beim Überschreiten der Schwelle plötzlich der volle Soli-Betrag fällig wird (Fallbeil-Effekt). Erst ab rund 105.000 € ESt-Festsetzung (Single) zahlt man den vollen 5,5 %-Soli ohne Milderung. Auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer 25 %) und Körperschaftsteuer wird der Soli weiterhin uneingeschränkt fällig – dort gibt es keine Freigrenze. Tipp: Wer durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste die ESt unter die Freigrenze drückt, spart automatisch auch den Soli. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

\text{Soli} = \min(0{,}055 \cdot \text{ESt}, \; 0{,}119 \cdot (\text{ESt} - \text{Freigrenze}))

Häufige Fragen

Wer zahlt den Soli noch? +

Seit 2021 nur noch rund 10 % der Steuerzahler – Top-Verdiener mit ESt über 17.543 € (Single) bzw. 35.086 € (Splitting). Auf Kapitalerträge und Körperschaftsteuer fällt er weiter uneingeschränkt an.

Wie hoch ist der Soli? +

5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer. In der Milderungszone direkt über der Freigrenze nur 11,9 % auf den übersteigenden Betrag, gedeckelt auf max. 5,5 % der ESt.

Wird der Soli bald komplett abgeschafft? +

Politisch diskutiert, aber nicht beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Soli 2024 als verfassungsgemäß bestätigt. Eine vollständige Abschaffung müsste der Gesetzgeber aktiv beschließen.

Soli auf Kapitalerträge? +

Ja, auf die 25 % Abgeltungsteuer kommen 5,5 % Soli (effektiv 26,375 % auf Zinsen/Dividenden) plus ggf. Kirchensteuer. Hier gibt es keine Freigrenze.

Was ist die Milderungszone? +

Eine Gleitzone direkt über der Freigrenze. Statt sofort 5,5 % auf alles werden nur 11,9 % auf den Betrag über der Freigrenze fällig. So wird der Übergang abgemildert.

Soli bei Splittingtarif? +

Verheiratete haben die doppelte Freigrenze von 35.086 € ESt – sie zahlen Soli erst, wenn ihre gemeinsame ESt diese Schwelle überschreitet.

Ist mein Ergebnis verbindlich? +

Nein. Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.

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