Körperschaftsteuer-Rechner: 15 % + Soli auf den GmbH-Gewinn
GmbH/UG/AG zahlen 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli auf den Gewinn. Plus Gewerbesteuer ergeben sich ca. 30 % Gesamtbelastung – berechne sie hier.
Erklärung
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA, eingetragene Genossenschaften und Vereine, sofern wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Sie beträgt einheitlich 15 % auf den steuerlichen Gewinn (zu versteuerndes Einkommen nach Korrekturen) – ohne Progression, ohne Freibetrag, ab dem ersten Euro. Auf die Körperschaftsteuer fällt voll Solidaritätszuschlag von 5,5 % an (keine Freigrenze wie bei der ESt). Effektiv: 15,825 % Bundessteuer (KSt + Soli). Hinzu kommt die Gewerbesteuer der jeweiligen Sitzgemeinde – bei einem Hebesatz von 400 % rund 14 % vom Gewinn, bei 480 % (München, Hamburg) ca. 16,8 %. Gesamtbelastung Kapitalgesellschaft: typisch 30-32 % je nach Standort. Wichtig zu unterscheiden: Diese Steuer fällt auf Gesellschaftsebene an. Wenn die Gesellschaft Gewinn ausschüttet (Dividende), zahlt der Anteilseigner (Privatperson) zusätzlich Abgeltungsteuer 25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer auf die Dividende – sogenannte Doppelbesteuerung des Schachtelprivilegs ausgenommen. Effektiv kommen so im Top-Fall 48-49 % zusammen. Verluste: Verlustrückträge ein Jahr (begrenzt auf 1 Mio €), Verlustvortrag unbegrenzt – aber nur 1 Mio € pro Jahr in voller Höhe, darüber nur 60 % verrechenbar (Mindestbesteuerung). Bei Gesellschafterwechsel droht der Mantelkauf-Untergang von Verlusten (§ 8c KStG). Spezielle Regeln: Schachtelprivileg – Beteiligungserträge zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei (5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben). Organschaft (Mutter-Tochter mit Gewinnabführungsvertrag) erlaubt steuerliche Gewinn-/Verlustverrechnung. Tipp: Bei Kleinst-Gewinnen kann eine Personengesellschaft (mit Freibetrag Gewerbesteuer 24.500 € + Anrechnung auf ESt) günstiger sein als eine GmbH. Ab ca. 60.000-80.000 € Gewinn dreht der Vorteil meist zur GmbH – besonders wenn Gewinne thesauriert werden (im Unternehmen verbleiben). Vereinfachte Schätzung. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wer zahlt Körperschaftsteuer? +
Juristische Personen: GmbH, UG, AG, KGaA, eingetragene Genossenschaften, Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Personengesellschaften zahlen ESt direkt bei den Gesellschaftern.
Wie hoch ist die Gesamtbelastung einer GmbH? +
Typisch 30-32 % auf den Gewinn (15,825 % KSt+Soli + 14-17 % GewSt). Bei Ausschüttung an Gesellschafter weitere 26,375 % Abgeltungsteuer auf die Dividende – effektiv knapp 49 % Doppelbesteuerung.
Gibt es Freibeträge bei der KSt? +
Nein. Die 15 % gelten ab dem ersten Euro Gewinn. Anders als bei Personengesellschaften (24.500 € GewSt-Freibetrag) gibt es keine Freibeträge.
Was ist das Schachtelprivileg? +
Beteiligungserträge zwischen Kapitalgesellschaften (Mindestbeteiligung 10 % bei Gewerbesteuer, 0 % bei KSt) sind zu 95 % steuerfrei – verhindert Mehrfachbesteuerung im Konzern. 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Was ist eine Organschaft? +
Mutter-Tochter-Konstruktion mit Gewinnabführungsvertrag (mind. 5 Jahre). Gewinne und Verluste werden steuerlich auf Mutterebene zusammengefasst – ermöglicht Verlustverrechnung im Konzern.
GmbH oder Personengesellschaft – was ist günstiger? +
Bei niedrigen Gewinnen (<60k) Personengesellschaft wegen Freibetrag und Anrechnung. Bei hohen Gewinnen (>100k) und Thesaurierung GmbH wegen niedrigerer Steuer (15 % statt bis 45 %). Immer individuell rechnen.
Ist mein Ergebnis verbindlich? +
Nein. Vereinfachte Schätzung ohne Berücksichtigung von Hinzurechnungen/Kürzungen, Verlustvortrag, etc. Persönliche Verhältnisse können abweichen. Steuerberater konsultieren bei wichtigen Entscheidungen. Ohne Gewähr.